Die Vorsitzende begrüßt den Referatsleiter Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht, SGB II, Jugend- und Arbeitswelt, Herrn Volker Kruse aus dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein und bittet ihn um Erläuterungen zu dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepakt.

 

Herr Kruse bedankt sich für die Einladung und stellt sich persönlich und seinen Aufgabenbereich im Ministerium vor. Er macht deutlich, dass er gerne nach Schönberg gekommen ist, da ihm die Gemeinde aus mehreren innovativen Projekten im Bereich der Arbeitsmarktförderung insbesondere für arbeitslose Jugendliche bekannt ist.

 

Er berichtet, dass am heutigen Tage eine Kabinettsitzung und eine Pressekonferenz zum Stand der Umsetzung des sog. Bildungs- und Teilhabepaktes auf Landesebene stattgefunden hat.

 

Im folgenden führt er in den Gesetzesrahmen ein. Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des II. und XII. Buches des Sozialgesetzbuches ist am 01.04. rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten. Dies bedeutet, dass die meisten Leistungen rückwirkend bis zum 01.01. beantragt werden können. Zu beachten ist hier jedoch eine Antragsfrist bis zum 30.04.2011 für die rückwirkende Gewährung.

 

Herr Kruse führt aus, dass die Zuständigkeiten für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes auf der kommunalen Ebene angesiedelt wurde, sie trägt auch die Kosten. Diese zusätzliche Belastung wird durch eine erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft kompensiert. Rd. 45 Mio. € werden hierfür vom Land an die Kommunen weitergeleitet.

 

Im Land Schleswig-Holstein seien mehr als 75.000 Kinder und Jugendliche leistungsberechtigt, hierzu gehören neben den Leistungsempfängern nach dem SGB II auch Kinder und Jugendliche, für die Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz und Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gewährt wird sowie Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII und bestimmte Asylbewerber. Hierzu berichtet Herr Kruse, dass ein Landesausführungsgesetz in Vorbereitung ist, das die Übertragung der Aufgaben nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger u. Empfängerinnen auf die Kreise und kreisfreien Städte ermöglicht. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes bestünde hier eine Regelungslücke, um diese auszufüllen, hätte das Land die Kreise gebeten, die Aufgabe bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes freiwillig zu übernehmen. Ziel sei hierbei, die Leistungen so schnell wie möglich an die Leistungsberechtigten auszuzahlen.

 

Bürgermeister Zurstraßen fragt, wer für die Leistungen an Wohngeldempfänger zuständig ist.

 

Herr Kruse führt zum Thema „Zuständigkeiten“ Folgendes aus:

 

Für die Leistungsempfänger nach dem SGB II seien die Job-Center zuständig,  die jedoch aus rechtlichen Gründen nicht für die Leistungsgewährung an Bezieher von Kindergeldzuschlag und von Wohngeld zuständig sein können. Diese Zuständigkeit soll deswegen über ein Landesausführungsgesetz geregelt werden, das den Kreisen Zugriffsmöglichkeiten im Vereinbarungswege auf die Ämter gibt. Grundsätzlich müsse der Kreis regeln, ob er selbst die Aufgabe wahrnehmen will oder diese im Vereinbarungswege an kreisangehörige Kommunen überträgt.

 

Herr Kruse berichtet, dass sich der Kreis Plön bisher hier noch nicht positioniert hat. Die Kreise Segeberg und Rendsburg / Eckernförde beabsichtigen den Weg über die Gemeinden zu gehen.

 

Das Job-Center Plön sei in diesem Bereich bereits gut aufgestellt, hält Anträge vor, hat bereits Gutscheine gefertigt und denkt über eine Chipkartenlösung nach.

 

Frau Krieger fragt nach der Zuständigkeit für Kinder aus Familien im SGB XII-Bezug. Hierzu führt Herr Kruse aus, dass die Zuständigkeit bei den Kommunen läge, der Kreis aber auch hier regeln muss ob er selbst oder die Gemeinden die Aufgabe wahrnehmen.

 

Im Folgenden beschreibt Herr Kruse die einzelnen Leistungen:

 

1.      Mehraufwendungen für Mittagessen in KiTa, Schule und Hort

2.      Lernförderung

3.      Teilhabe an Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten

4.      Schulbedarf

5.      ein- und mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und Schulen

6.      Schülerbeförderung

 

Zur Schülerbeförderung erläutert Herr Kruse weitergehend, dass hierfür Kosten für den Transport zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges übernommen werden, dies erhalte in Schleswig-Holstein einen besonderen Stellenwert, da nach der Schulgesetzreform hier ab dem neuen Schuljahr zwingend eine Elternbeteiligung an den Schülerbeförderungskosten eingeführt wird.

 

Ausschussmitglied Mainz fragt, ob für das Leistungspaket komplizierte Anträge zu stellen sind und was vor dem Hintergrund der freien Schulwahl der Begriff „nächstgelegene Schule“ bedeutet.

 

Frau Klein erscheint das Verfahren kompliziert, sie fragt wie diese neuen Leistungen publiziert und die Leistungsberechtigten informiert werden. Außerdem berichtet sie vom Mittagstischfonds der Gemeinde und stellt das praktizierte System dar. Hierzu fragt Sie, wie weiterhin die Anonymität gewährleistet werden kann.

 

Herr Kruse beantwortet die Frage zur nächstgelegenen Schule dahingehend, dass für die Leistungsgewährung die Schulart zunächst egal ist. Pragmatisch wird sich an den Schülerbeförderungskosten orientiert werden, die Berechnungsgrundlage für die Eigenbeteiligung der Eltern nach dem neuen Schulgesetz sind.

 

Den Mittagstischfonds der Gemeinde Schönberg hält er für eine tolle Sache. Das Problem hierbei ist, dass das neue Gesetz eine Eigenbeteiligung der Eltern von 1 € pro Mahlzeit vorsieht. Das Sozialministerium hält es jedoch für zulässig, dass dieser eine Euro in besonders gelagerten Fällen für die Eltern durch Fonds übernommen wird. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Leistung nicht an die Eltern sondern an den Anbieter der Mittagsverpflegung ausgezahlt wird, dann ist die Fondsleistung für die Leistungsberechtigten anrechnungsfrei.

Herr Kruse wird diese Frage jedoch seitens des Sozialministeriums noch einmal definitiv mit dem Bundesministerium abklären und möglichst kurzfristig Nachricht geben.

 

Anmerkung:

 

Zwischenzeitlich liegt die Antwort des BMAS auf die Anfrage von Herrn Kruse vor und ist dem Protokoll als Anlage I beigefügt.

 

Zur Information und Publikation des Bildungs- und Teilhabepaketes berichtet Herr Kruse, dass seitens des Bundesministeriums eine große Werbecampagne mit Plakaten, Flyern und Filme angelaufen sei und fordert alle Beteiligten auf, diese Materialien zu besorgen und darüber zu informieren.

 

Bürgermeister Zurstraßen fragt nach den abrechnungsfähigen Mittagstischkosten. Er stellt klar, dass in der Mensa des Kinder- und Jugendhauses Schönberg ein Kind 2 € pro Mahlzeit zahlt, die tatsächlichen Kosten jedoch 3,80 € betragen, also mit 1,80 € vom Schulverband für alle Kinder gesponsert werden. Wenn die Berechnungsgrundlage die tatsächlichen Kosten von 3,80 € sind, wäre nach seiner Auffassung der Zuschussbetrag nach Abzug des 1 € Eigenbeteiligung 2,80 €. Außerdem fragt er, ob das schlanke und anonyme Schönberger Verfahren, das eine Stigmatisierung von einzelnen Kindern vermeidet, weiter ohne eine Einzelantragstellung der Leistungsberechtigten möglich ist.

 

Herr Kruse antwortet hierzu, dass man an einer Einzelantragstellung nicht vorbeikommt und rät zu einem Gespräch mit dem Job-Center und dem Kreis zur genauen Verfahrensabstimmung. Herr Dräbing merkt an, dass Gutscheine auf Einzelanträge auch für die meisten anderen Leitungsbereiche des Bildungs- und Teilhabepaketes ausgegeben werden und die Problematik damit nicht nur den Mittagstisch betrifft.

 

Herr Kruse stellt außerdem dar, dass im Paket auch Mittel für Schulsozialarbeit und Hortunterbringung enthalten sind, die für Schleswig-Holstein rd. 13 Mio. € ausmachen. Die Ausführungen hierzu ergeben sich jedoch nur aus einer Protokollnotiz des Vermittlungsausschusses. Das geplante Ausführungsgesetz soll dies näher regeln. Absicht ist eine zweckgebundene Zuweisung an die Kreise für Schulsozialarbeit, die nach der Rechtsauffassung von Herrn Kruse eine Jugendhilfeleistung i.S.d. § 13 SGB VIII ist. Die Ausrichtung und das Verfahren stehen hierzu jedoch noch nicht fest. Vorschlag soll aber sein, Familien, Kinder und Jugendliche an das Bildungs- und Teilhabepaket heranzuführen, in dem Kräfte der Schulsozialarbeit auf Eltern zugehen und diese auch aufsuchen.

 

Frau Staudler fragt in diesem Zusammenhang an, ob die Auffassung des Schulamtes des Kreises Plön, dass diese Schulsozialarbeitsmittel ausschließlich für Grundschulen zur Verfügung stehen, richtig sei.

 

Herr Kruse berichtet hierzu, dass noch nicht endgültig geklärt ist, ob diese Mittel ausschließlich für Grundschulen oder eher vorrangig für Grundschulen einzusetzen sind. Auch dies soll mit dem Ausführungsgesetz, das möglichst schnell das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen soll und nach dem jetzigen Ziel zum 01.06.2012 in Kraft treten soll, geregelt wird.

 

Nachdem sich keine weiteren Fragen ergeben, bedankt sich die Vorsitzende Frau Könnecker für diese ausführlichen Informationen bei Herrn Kruse und verabschiedet ihn.