Die Vorsitzende berichtet, dass zu diesem Tagesordnungspunkt der zuständige Abteilungsleiter des Kreises Plön, Herr Krüger, eingeladen war. Dieser ist jedoch erkrankt und kann an der Sitzung nicht teilnehmen. Sie bittet Herrn Dräbing über die Planungen des Kreises und des Landes zu berichten.

 

Herr Dräbing führt hierzu aus, dass nach dem bisherigen Bezuschussungssystem die Kindertagesstätten prozentuale Zuschüsse  auf der Grundlage der pädagogischen Personalkosten der Einrichtungen erhalten. Das Land hat diese Förderpraxis für das Jahr 2011 grundsätzlich verändert, der Kreis Plön beabsichtigt die neuen Fördergrundlagen auch für sein eigenes Bezuschussungssystem anzuwenden, zumal er ohnehin für die genaue Ausgestaltung und Auszahlung der Landesmittel zuständig ist.

 

Am heutigen Abend berät der Kreistag über die von der Verwaltung vorgeschlagene veränderte Förderrichtlinie. Diese sieht statt der Personalkostenförderung nun ein Platzbudget vor. Durch die Einführung dieses neuen Fördersystems wird es nun erstmals möglich, den Aufwand einer Einrichtung zu fördern, wobei das einzelne Angebot in den Mittelpunkt der Bezuschussung gerückt wird. Qualitäts- und angebotsorientierte Kriterien ermöglichen jetzt eine Förderung, die verteilungs- und zielgerechter ist. Der Zuschuss wird den Einrichtungsträgern als Festbetrag für das laufende Haushaltsjahr gewährt. Dabei werden die Landes- und Kreismittel inklusive der zusätzlichen U3-Mittel des Landes zusammengefasst und auf die Einrichtungen verteilt.

 

Der Ermittlung des Zuschussbetrages liegen qualitäts- und angebotsorientierte Kriterien zugrunde, die in unterschiedlicher Gewichtung als Faktoren in die Berechnung einfließen. Als Kriterien für das individuelle Angebot einer Einrichtung gelten

 

·         die Anzahl der genehmigten Plätze

·         die Anzahl der Gruppen

·         die Gruppenform (Regelgruppe / Krippe / altersgemischte Gruppe / I-Gruppe)

·         die täglichen Betreuungsstunden.

 

Daneben werden auch berücksichtigt

 

·         der Leitungsaufwand

·         die besondere Situation einzügiger Einrichtungen.

 

Die Berechnung des Zuschusses erfolgt durch Multiplikation der einzelnen Qualitäts- und Angebotsfaktoren einer Einrichtung zu sog. „Wertungspunkten“. Anschließend erfolgt eine Division der zur Verfügung stehenden Fördermittel durch die Summe der Wertungspunkte aller Einrichtungen. Es ergibt sich ein Euro-Wert je Wertungspunkt. Der so ermittelte Euro-Wert ist anschließend mit den Wertungspunkten der einzelnen Einrichtungen zu multiplizieren, um deren Förderbetrag zu ermitteln.

 

Auf die Frage, was dies für die Gesamtzuschusshöhe für Schönberger Einrichtungen bedeutet, erklärt Herr Dräbing, dass Herr Krüger beabsichtigte, an diesem Abend entsprechende Zahlen bekannt zu geben, ihm diese aber nicht vorliegen und ggf. nachgereicht würden.

 

Anmerkung:

 

Zwischenzeitlich ist die Darstellung der Mittelverteilung für die Gemeinde Schönberg eingetroffen und dem Protokoll als Anlage II beigefügt. Insgesamt erhalten die Schönberger Einrichtungen im Jahr 2011 46.509,00 € mehr Zuwendungen als im Vorjahr.

 

Die Gäste Frau Krieger, Frau Staudler und Frau Johansson verlassen den Sitzungsraum.