Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Hebesätze für die Realsteuern wie folgt rückwirkend zum 01.01.11 zu erhöhen:

Grundsteuer A: auf 350 %

Grundsteuer B:  auf 370 %

Gewerbesteuer: auf 350 %


Wie unter dem TOP 4 bereits dargestellt, ist die derzeitige finanzielle Gesamtsituation der Gemeinde Lutterbek schlecht. Mit der Jahresrechnung 2010 konnte kein Haushaltsausgleich mehr erfolgen. Die Rücklagen sind vollständig aufgebraucht. Es besteht kein finanzieller Handlungsspielraum mehr. Notwendige und künftige Investitionen in die Infrastruktur der Gemeinde sind nicht realisierbar.

Die Ziele der Haushaltskonsolidierung müssen daher nachhaltig verfolgt und die Voraussetzungen für die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen geschaffen werden. Diese sehen die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A auf 350 %, für die Grundsteuer B auf 370 % und die Gewerbesteuer auf 350 % zwingend vor. Herr Gleue sieht hierzu keine Alternativen, auch wenn die Einschnitte für die Bevölkerung schmerzlich sein werden.

 

Ähnlich äußert sich Herr Wilms. Mittelfristig werden erhebliche Defizite im Haushalt erwartet. Auch nach Umsetzung aller für die Gemeinde Lutterbek möglichen Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung kann das Defizit nicht aus eigener Kraft ausgeglichen werden. Die Kosten, die die Gemeinde nicht beeinflussen kann, insbesondere die Ausgaben für Schulen und Kindergärten, sind immens.

 

Herr Woltmann lehnt für die SPD-Fraktion Steuererhöhungen in dieser Größenordnung ab. Die Belastungen sind für die Bürger nicht tragbar. Die Gemeinde muss zunächst mit gutem Beispiel vorangehen und nach Einsparpotenzialen suchen.

 

Vorschlag der SPD-Fraktion:

  • Die Aufwandsentschädigungen für die Gemeindevertreter und den Bürgermeister um 50 % kürzen
  • Die Dienstzimmerpauschale des Bürgermeisters streichen
  • Ehrungen und Repräsentationen deutlich verringern
  • Personalkostenreduzierungen, in dem die Pflege der Grünanlagen zurückgefahren wird
  • Entschädigungen des Wehrführers und des Gerätewartes kürzen
  • Das Feuerwehrbudget reduzieren, Neueinkleidungen nur über die Kleiderkammer
  • Zuschusszahlungen überprüfen, die Seniorenbetreuung zurückfahren
  • Reduzierung der Leuchtzeiten der Straßenbeleuchtung vornehmen
  • Sämtliche Miet- und Pachteinnahmen auf mögliche Erhöhungen überprüfen

 

Lt. Auffassung von Herr Woltmann müssen die Voraussetzungen für die Beantragung von Fehlbetragszuweisungen durch Steuererhöhungen nicht geschaffen werden, da die Gemeinde ohnehin nicht Pleite gehen kann.

 

Es schließt sich eine hitzige Diskussion an.

 

Herr Gleue verweist auf die Seite 8 der Jahresrechnung. Insbesondere durch die sehr sparsame Haushaltsführung sind die tatsächlichen Ausgaben mit über 8.000 € hinter den Haushaltsansätzen geblieben. Herr Woltmann wird aufgefordert konkrete Zahlen vorzulegen.

 

Nach weiterer Aussprache ergeht folgender

 

 


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Hundesteuer wie folgt zu erhöhen:

Für jeden Hund einheitlich 100 €

 

Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0