Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung dem vorliegenden Gestattungs- und Straßenentwässerungsvertrag zuzustimmen.


Bgm. Peters erläutert hinreichend und ausführlich die Historie beim AZV. Die Kommunalaufsichtsbehörde fordert seit längerer Zeit den Abschluss eines rechtsverbindlichen Vertrages zur Regelung der Straßenentwässerung. Dieser Forderung wird durch den vorliegenden Vertragsentwurf nunmehr Abhilfe geschaffen.

Der Vertragsinhalt ist zwischen dem AZV und den Ämtern Probstei und Schrevenborn bereits abgeglichen worden.

 

Herr Wilms erkundigt sich, ob der Abschluss des Gestattungs- und Straßenentwässerungsvertrages im Zusammenhang mit der strittigen Vermögensauseinandersetzung steht und ggfs. diesen negativ beeinflusst.

Dieses wird von Bgm. Peters und Herrn Hirsch verneint. Da der AZV die Aufgabe der Straßenentwässerung für die Gemeinde wahrnimmt, bedarf es hierzu eines rechtssicheren Vertrages. Der AZV muss hierfür vertraglich mit Rechten ausgestattet und finanziell entschädigt werden.

Ein möglicher Vermögensauseinandersetzungsvertrag ist von diesem Verfahren abgekoppelt.


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0