Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung unter Vorbehalt der noch ausstehenden Prüfung durch die Fraktionen die vorliegende Jahresrechnung gem. § 94 Abs. 3 GO  zu beschließen.

Es wird empfohlen, die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 2.752,40 € ebenfalls gem. § 82 Abs. 1 GO zu genehmigen.

 

 

 

 


Die vorliegende Jahresrechnung wird inhaltlich durch Herrn Hirsch erläutert. Aufgrund von Mehreinnahmen aus den Bereichen der Gewerbesteuer und der Einkommensteueranteile, aber auch dank der sehr sparsamen und disziplinierten Haushaltsführung der politisch Verantwortlichen kann eine Jahresrechnung 2010 vorgelegt werden, die insgesamt eine Abschlussverbesserung von 11.575,90 € ausweist.

Dennoch reichen die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes nicht aus, um die laufenden Ausgaben zu decken. Der Verwaltungshaushalt weist einen Sollfehlbetrag von 5.805,45 € aus. Die Prognosen des laufenden Haushaltes lassen erwarten, dass zum Jahresende 2011 dieser Sollfehlbetrag auf 20.000 € anwächst.

 

Mit Blick auf den TOP 8 der heutigen Sitzung bemerkt Herr Wilms, dass aufgrund der sehr guten konjunkturellen Lage Einnahmeverbesserungen von insgesamt rund 4.800 € erzielt werden konnten. Dies reicht nicht zur Deckung des erwarteten Defizits von etwa 20.000 €.

 

Weitere Fragen zur Jahresrechnung, insbesondere zu Haushalts- und Kassenresten, konnten durch Herrn Hirsch beantwortet werden.

Die Jahresrechnung 2010 ist noch gesondert zu prüfen. Wie in den Vorjahren wird hierzu  jede Fraktion ein Mitglied zur Prüfung entsenden. Die Prüfung findet beim Amt Probstei am 06.04.11 um 17.00 Uhr statt.


Stimmberechtigte:

6

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0