Beschluss:

Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan 2011 sowie das Investitionsprogramm wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

 

 

 


Frau Finck als Vorsitzende des Finanzausschusses erläutert den vorliegenden Haushaltsentwurf. Der Verwaltungshaushalt schließt in der Einnahme und Ausgabe mit 505.100 €. Der Vermögenshaushalt beinhaltet Einnahmen und Ausgaben von 135.800 €. Kreditaufnahmen sind keine vorgesehen. Die Hebesätze für die Realsteuern werden unverändert auf 330 % für die Grundsteuer A und B sowie 350 % für die Gewerbesteuer festgesetzt.

 

Der Verwaltungshaushalt muss erhebliche Mindereinnahmen aus Schlüsselzuweisungen von etwa 65.800 € hinnehmen. Dadurch kann ein Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt von 31.900 € erfolgen.

 

Der Finanzausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung vom 25.01.2011 intensiv mit dem Haushalt 2011 beschäftigt. Es wurde ein umfangreiches Investitionsprogramm beschlossen. Die Beschlusslage des Finanzausschusses ist im vorliegenden Haushaltsentwurf eingearbeitet worden. Investitionen im Vermögenshaushalt sind in Höhe von 68.300 € geplant. Durch die Übertragung der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf den ZVO können im Vermögenshaushalt Wertausgleichszahlungen von 126.400 € vereinnahmt werden. Hiervon kann der Verwaltungshaushalt ausgeglichen und die Investitionen im Vermögenshaushalt finanziert werden. Der Rücklage kann zudem noch ein Betrag von 26.200 € zugeführt werden.

 

Bgm. Gafert bedankt sich für die Ausführungen bei Frau Finck und zählt die geplanten Investitionstätigkeiten im Einzelnen auf. Damit eine zeitnahe Umsetzung möglich ist, schlägt er vor, den Bürgermeister, seinen Stellvertreter und den Bauausschussvorsitzenden zu legitimieren, über die bewilligten Haushaltsmittel nach gemeinsamer Absprache zu verfügen, ohne dass es eines weiteren Beschlusses durch die Gemeindevertretung bedarf.

 

 


Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Der Bürgermeister, der stellvertretende Bürgermeister sowie der Bauausschussvorsitzende werden ermächtigt, über die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für die vom Bürgermeister genannten Investitionen nach vorheriger Absprache und Auswahl des preisgünstigsten und damit wirtschaftlichsten Angebotes zu verfügen, ohne dass es eines weiteres Beschlusses durch die Gemeindevertretung bedarf.

 

Stimmberechtigte:

9

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Befangen: 0