Definition „Bewirtschaftung des betroffenen Strandabschnittes“

 

Keine Sandaufschiebung. Beibehaltung der jetzigen Strandgeometrie. Egalisierung der Abbruchkante. Beseitigung von Treibsel und Unrat.

 

 

Beschluss:

 

Teil 1:

 

Der Werkausschuss beschließt, dass der Gemeindebetrieb Ostseebad Laboe zusammen mit der CAU zu Kiel nach nachhaltigen Lösungen eines weniger erosionsgefährdeten Strandes sucht.

 

Dafür ist die Bewirtschaftung des betroffenen Strandabschnitte für die kommenden 12 Monate auszusetzen.

 

 

Teil 2:

 

Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, den abgabepflichtigen Strand in Richtung Hafen zu verlagern, dort, falls notwendig, einen Strandabgabeautomaten aufzustellen und die Strandbewachung auf den neu ausgewiesenen kurabgabepflichtigen Strandabschnitt einzuschränken.


Teil 1:

 

Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

 

Teil 2:

 

 

Stimmberechtigte:

10

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 1

Befangen: 0