Beschluss:

Die allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern vorliegende Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Stein wird beschlossen.


Der Vorsitzende, Bürgermeister Lamp, führt in das Thema ein und erläutert die bisherige Entwicklung in dieser Angelegenheit. Gemeindevertreter Dieterich erläutert ergänzend und weist insbesondere darauf hin, dass bei einem Deckungsgrad von ca. 28% die Gemeinde nach wie vor 72% der touristischen Aufwendungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln decke. Amtsdirektor Körber erläutert ergänzend rechtliche Rahmenbedingungen und Details.

 

Gemeindevertreter Wollesen weist für die SPD-Fraktion darauf hin, dass die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe zwar „gut gedacht, aber schlecht umgesetzt“ sei. Es sei aus Sicht der SPD nicht hinzunehmen, dass z.B. ein Vermieter weniger zahle als ein Versicherungsmakler. Er halte die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe in dieser Form für ungerecht.

 

Es schließt sich eine Diskussion insbesondere darüber an, ob die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe auch von denen notwendig sei, die lediglich mittelbare Vorteile hätten. Amtsdirektor Körber weist darauf hin, dass dies aus Rechtsgründen erforderlich sei und sich im Übrigen mit der bisherigen Rechtssprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit decke. Insofern sei kein Raum, diesen Tatbestand aus der Satzung herauszunehmen.

 

Herr Wollesen weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion grundsätzlich gar nicht gegen die Fremdenverkehrsabgabe sei, sondern sie kritisiere lediglich die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe auch von den mittelbar Bevorteilten.

 

Nach Abschluss der angeregt geführten Diskussion ergeht folgender


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 2

Enthaltungen: 0

Befangen: 0