Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Beauftragung eines Rechtssachverständigen


Der Vorsitzende Herr Gleue erklärt zunächst, dass der Kommentar von Frau G. Butzke in der Presse nicht sachgerecht und völlig überzogen ist.

Zum Sachstand erklärt er, dass bisher noch kein Bauantrag eingegangen ist, so dass es keinen neuen Sachstand oder neue Erkenntnisse gibt.

Weiter teilt er mit, dass der für die heutige Sitzung eingeladene Leiter des Bauamtes vom Kreis Plön, Herr Baden, leider abgesagt hat. Hierzu verliest Herr Gleue die Absage:

„Sehr geehrte Frau Schönherr, nachdem sich nun die Landtagsabgeordnete Frau Langner wegen der Biogasanlage Lutterbek direkt an den Landrat gewandt hat, soll dieses Thema seitens des Kreises nur auf dieser höheren Ebene begleitet werden. Haben Sie bitte Verständnis, wenn ich meine Teilnahme an der GV-Sitzung Lutterbek am 06.12.2010 hiermit absage. ...“

 

Über den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion zur Beauftragung  eines Rechtssachverständigen wird beraten.

 

Herr Brockmann erklärt, dass ein Rechtssachverständiger aus Gemeindesicht Argumente einbringen kann, da der Gemeinderat das Projekt nicht in Gänze überblicken kann. Auch habe er gehört, dass sich in der Rechtsprechung zu Biogasanlagen eine Menge tut. Formal hat die Gemeinde, nachdem der Bauantrag eingereicht ist, nur 8 Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Im Kreisgebiet sind bereits 29 Anlagen vorhanden, erklärt Herr Brockmann.

 

Herr Willms erklärt, dass der Kreis das gemeindliche Einvernehmen nur anfordert, wenn eine solche Anlage genehmigungsfähig ist. Ansonsten würden der Kreis bzw. das Amt das Einvernehmen erst gar nicht anfordern. Baurechtlich hat die Gemeinde keine Entscheidungskompetenz eine Biogasanlage zu versagen.

 

Herr Brockmann macht auf das Problem der landschaftlichen Veränderung aufmerksam. Auch sieht er in dem vorhandenen Genehmigungsverfahren Defizite hinsichtlich einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung.

 

Herr Willms zitiert aus dem Sonderrundschreiben des Kommunalen Schadenausgleich zum

Bauverwaltungsrisiko der Landkreise, Städte und Gemeinden zum Begriff des gemeindlichen Einvernehmen:

„Alleiniger Prüfungsmaßstab für das gemeindliche Einvernehmen ist, ob das Vorhaben nach den planungsrechtlichen Vorschriften der §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB zulässig ist. Die Erteilung oder die Versagung des Einvernehmens hat sich in diesen Fällen ausschließlich an den zwingenden rechtlichen Regelungen des Baugesetzbuches zu orientieren. Die Gemeinden haben keinen Ermessensspielraum. Nach § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB darf das Einvernehmen der Gemeinde nur aus den sich aus dem Gesetz ergebenden Gründen versagt werden.“

 

Herr Willms ergänzt, dass die Gemeinde im Nachgang den Klageweg beschreiten könnte.

 

Herr Bürgermeister Peters ergänzt, dass ein Einspruch gegen die Anlage durch jeden Bürger möglich ist.

 

Herr Peters weist auch auf das finanzielle Risiko im Rahmen der persönlichen Haftung bei Versagung des gemeindlichen Einvernehmens ohne Rechtsgrund hin.

 

Herr Brockmann erklärt nochmals, dass der Rechtsbeistand eine argumentative Stärkung bewirken soll.


Stimmberechtigte:7

 

Ja-Stimmen: 2

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Damit ist der Antrag der SPD Fraktion abgelehnt.

 

Der Ausschuss äußert weiter den Wunsch, dass die Sachverständigen des Bauamtes des Amtes Probstei als auch des Kreisbauamtes zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung eingeladen werden, die, sobald der Bauantrag vorliegt, unverzüglich danach stattfinden soll.

 

Die Frage von Herrn Peters, ob für diesen Fall eine verkürzte Einladungsfrist gelte, wird einstimmig mit ja beantwortet.

 

Schließlich erklärt Herr Peters, dass ihm von unbekannter Seite Korruption im Amt vorgeworfen wird, weil er angeblich finanziell an der Biogasanlage beteiligt sei. Da eine Anzeige gegen Unbekannt wenig Aussicht auf Erfolg verspricht, sucht er mit Nachdruck den/die hierfür Verantwortlichen und erklärt, dass er Anzeige gegen die Person/en und sich selbst als Bürgermeister erstatten wird, um dies öffentlich klären zu lassen.