Beschluss:

 

Gemäß § 94 Abs. 3 GO beschließt die GV die vorliegende Jahresrechnung 2023.

 

Die entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 45.673,74 EUR werden gemäß § 82 Abs. 1 GO genehmigt.

 


BGM Folta gibt GV Rönnau das Wort.

GV Rönnau führt in das Thema ein.  

 

 


Stimmberechtigte: 9

 

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0