Beschluss:

 

Die Verbandsversammlung stellt den Wirtschaftsplan 2024 des Breitbandzweckverbandes Probstei fest.

 


Herr Körber erläutert kurz den Wirtschaftsplan 2024. Frau Mews fragt bzgl. der Personalkostenerstattung an das Amt und die Investitionskosten nach. Die Personalkostenerstattung an das Amt wurde mit ca. 50 % angesetzt, da dies dem voraussichtlichen Aufwand entspricht.

Für den Anschluss von Nachzüglern sind entsprechende Investitionen zu tätigen. Diese fließen dann entsprechend in die Pachtberechnung mit ein.

 

Beigefügt wird der Wirtschaftsplan 2024 für den Breitbandzweckverband Probstei zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Wirtschaftsplan weist für das Jahr einen Ertrag in Höhe von 1.244.600,00 EUR aus. Dieser setzt sich zusammen aus Zinserträgen in Höhe von 410.000,00 EUR sowie 834.600,00 EUR in Form von „aufgelösten“ Zuschüssen. Letzteres entspricht den Zuschüssen verteilt auf die Dauer der Abschreibung. Hinsichtlich der Pacht ist darauf hinzuweisen, dass diese vertragsgemäß für die Dauer der ersten zwei Jahre mit einem 50%igen Anteil gestundet ist. Der gestundete Anteil ist dann ab dem sechsten Jahr der Pachtzeit in gleichmäßigen Raten zusätzlich zu leisten.

 

Aufwendungen entstehen planmäßig in Höhe von 1.398.500,00 EUR aus, so dass für 2024 ein Jahresverlust i.H.v. 153.900,00 EUR (Plan Vorjahr 283.700,00 EUR) ausgewiesen wird (der auf neue Rechnung vorgetragen werden kann, da sich die Verluste schrittweise durch die zufließenden Pachteinnahmen ausgleichen lassen). Die wesentlichen Positionen im Bereich der Aufwendungen sind die nunmehr zu verbuchenden Abschreibungen (1.208.400,00 EURO, Zinsen für Kredite (94.000,00 EUR) und sonstige betriebliche Aufwendungen, die im Wirtschaftsplan aufgeschlüsselt sind. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind noch Zinsen für Kassenkredite mit 25.000,00 EUR enthalten. Hintergrund ist der Umstand, dass Teile der Zuschüsse erst in den folgenden Jahren fließen.

 

Im Vermögensplan sind Einzahlungen i.H.v. 2.188.400,00 EUR und Auszahlungen i.H.v. 1.346.600,00 EUR veranschlagt worden. Angaben hierzu finden sich ebenfalls im Wirtschaftsplan. Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. Dementsprechend wurde in der Zusammenstellung nach § 12 EigVO der Gesamtbetrag der Kredite für das Jahr 2022 mit 0,00 EUR festgesetzt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen ist folgerichtig ebenfalls mit 0,00 auszuweisen sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite mit 0,00 EUR anzugeben. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Kassengeschäfte vom Amt Probstei übernommen werden.

 

Die Stellenanzahl ist ebenfalls mit 0,00 Stellen festzusetzen (zumal der Zweckverband nach § 9 der Verbandssatzung keine eigene Verwaltung unterhält, sondern vom Amtspersonal geführt wird). Hier sei darauf hingewiesen, dass der an das Amt zu zahlende Verwaltungskostenanteil in gleicher Weise wie alle anderen Verwaltungskostenanteile auch, also einschließlich der Sach- und Gemeinkostenzuschläge berechnet wird.

 

Investitionen (und ihre finanziellen Auswirkungen auf Folgejahre)

 

Im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum werden in den Folgejahren Investitionen nicht erwartet. Inwieweit durch einzelne Anschlüsse oder Erschließungen gleichwohl Notwendigkeiten entstehen könnten, kann nicht vorhergesagt werden und bliebe abzuwarten.

 

 

Behandlung des Jahresergebnisses

 

Der für 2024 kalkulierte Jahresverlust in Höhe von 153.900,00 EUR kann auf die neue Rechnung vorgetragen werden; Die aufgelaufenen Verluste 2024 lassen sich dann schrittweise durch Pachteinnahmen ausgleichen, die der Zweckverband erhalten wird.

 

Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung und es ergeht folgender

 


Stimmberechtigte: 17

 

Ja-Stimmen: 17

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0