Herr Dr. Krause verliest den Antrag.

 

Der Bürgermeister umreißt kurz den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 46.

Sodann erläutert er zunächst die juristische Betrachtung:

Die Gemeinde Laboe nimmt das Vorkaufsrecht nach § 24 ff BauGB wahr. Sie wird rechtlich begleitet von Amtsdirektor Körber und Rechtsanwalt Dr. Kalscheuer. Das Verfahren ist gerichtsanhängig. Ein Gerichtstermin wurde noch nicht mitgeteilt. Kontakt zum Prozessgegner besteht nicht.

Nachfolgend stellt der Bürgermeister die planerische Betrachtung dar:

Der Aufstellungsbeschluss wurde im August 2022 gefasst. Im Mai 2023 wurden die städtebaulichen Ziele die Art der Nutzung (Wohnbaunutzung) konkretisiert. Eine Förderung durch die Investitionsbank zu beantragen, wurde beschlossen. Ende der Woche wird der Bürgermeister mit Rechtsanwalt Dr. Kalscheuer erörtern, ob die Fortsetzung der konkreten F- und B-Planung aus juristischen Gründen angeraten ist.