Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der Kreisstraße 47, nördlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Fahren und östlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Passade“ in der vorliegenden Fassung zu und bestimmt diesen zur Offenlegung (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss). Die Begründung mit dem Umweltbericht und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und während der Zeit auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung zu stellen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 


Bürgermeisterin Krohe führt kurz in die Thematik ein und erklärt, dass die Tagesordnungspunkte 6 und 7 gemeinsam vorgestellt und dann gesondert beschlossen werden. Gemeindevertreter Wulff hat wegen der Besorgnis der Befangenheit zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 den Raum verlassen. Die Beschlüsse, so Krohe, wurden eigentlich schon in der letzten Sitzung am 11.12.2023 gefasst. Da es aber in der Zwischenzeit Änderungen in der gesetzlichen Lage gegeben hat, wurden die Beschlüsse noch nicht umgesetzt und die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 noch einmal angepasst.

 

Herr Griesbach erläutert sodann die eingetretenen Änderungen. Insbesondere hat der Bund beschlossen, dass die Länder künftig 3 % ihrer Landesfläche für die Windenergienutzung zur Verfügung stellen sollen. Dementsprechend hat das Land Schleswig-Holstein eine Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Wind sowie eine Fortschreibung der Teilregionalpläne Windenergie eingeleitet. Das Kabinett hat bereits Eckpunkte beschlossen, die in den Landesentwicklungsplan und in die Regionalpläne aufgenommen werden sollen. Herr Griesbach erläutert die wichtigsten Ergänzungen, wobei für die Gemeinde Fiefbergen insbesondere von Bedeutung ist, dass in den kommunalen Planungen keine Höhenfestsetzung der Windkraftanlagen mehr erfolgen darf. Planungen, die eine Höhenbegrenzung enthielten, würden nicht mehr auf das Flächenziel der Landesregierung angerechnet und würden dazu führen, dass das Land die eigenen und die vom Bund vorgegebenen Ziele nicht mehr erreicht.

 

Herr Rodeck vom Planungsbüro Elbberg stellt daraufhin die daraus resultierenden Änderungen im Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie im Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 vor. In der Planzeichnung des Flächennutzungsplanes wurde lediglich die Kennzeichnung eines archäologischen Interessengebietes ergänzt. Sollten beim Herstellen der Fundamente für die Windkraftanlagen oder beim Herstellen der Zufahrt archäologische Funde gemacht werden, so ist das archäologische Landesamt darüber zu informieren. Ansonsten wurde die Begründung noch leicht angepasst und der Umweltbericht ist nunmehr Teil der Begründung. Beim Bebauungsplan wurde insbesondere die textliche Festsetzung zur Höhe der Windkraftanlagen herausgenommen und ebenfalls das archäologische Interessengebiet gekennzeichnet. Auch hier ist der Umweltbericht nun Teil der Begründung. Frau Hoes und Herr Schnoor als Geschäftsführer der Windpark Fiefbergen Projekt GmbH bekräftigen, dass sich an der bisherigen Planung mit vier Windkraftanlagen in einer Höhe von 180 m nichts ändern wird. Alle Gutachten sind darauf aufgebaut, das BImSchG-Verfahren sei bereits mit diesen Daten beantragt und müssten komplett überarbeitet bzw. erneut angefertigt werden, wenn sich an der Höhe und den Standorten der Windkraftanlagen noch etwas ändern würde.

 

Frau Hammann fragt, wer die Windkraftanlagen abschaltet, wenn die landwirtschaftliche Fläche beackert wird. Es gibt zwar Abschaltautomatiken, aber wann eine Fläche beackert wird, lässt sich nicht über eine Software steuern, weil das letztlich individuell und vor allem auch wetterabhängig ist. Herr Rodeck sowie die Vertreter des Investors erklären, dass die Anlagen fernüberwacht werden und darüber auch ein- bzw. ausgeschaltet werden können. Herr Lorenzen ergänzt als Landwirt und Grundstückseigentümer, dass er die Anlagen auch selbst ein- und ausschalten kann, wenn er die Flächen beackern will. Weitere Fragen ergeben sich nicht, sodass Bürgermeisterin Krohe den jeweiligen Beschlussvorschlag verliest. 


Stimmberechtigte:  8

 

Ja-Stimmen:          7

Nein-Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

Befangen: 1