Der stellv. Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

 

Sodann verpflichtet der stellv. Vorsitzende das bürgerliche Mitglied des Bauausschusses Maren Biewald gem. § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung S-H per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in ihre Tätigkeit ein.