Herr Bürgermeister Voß berichtet über zwei Rückschläge in Sachen Küstenschutz:

Im Nachgang zur letzten Sitzung vom 24.01.2024 gibt es eine neue Information von Frau Carstensen (LKN). Nach nochmaliger Überarbeitung der Förderrichtlinien sind die beschlossenen Sandaufspülungen im Bereich MWSH bis U-Boot doch nicht mehr förderfähig, da der Deichfuß noch nicht beschädigt sei. Wenn die Sandaufspülungen nicht durchgeführt werden, hat das Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan. Ein entsprechender Alternativvorschlag wird unter TO-Punkt 10 unterbreitet.

Desweiteren wurden seitens des LKN Bedenken in Bezug auf die ebenfalls in der letzten Sitzung beschlossene Mindesthöhe eines Küstenschutzbauwerkes von 3,30 m geäußert. Da bereits eine Mauer von 3 m den Küstenschutz gewährleisten würde, ist die Frage, ob auch ein vorsorglich höher konzipiertes Bauwerk in Gänze förderfähig ist. Diese Frage wurde aktuell an das Ministerium weitergeleitet.