Frau Krohe verpflichtet Frau Voigt und Frau Niebuhr gemäß §46 Abs. 6 der Gemeindeordnung mit Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Arbeit im Ausschuss.

Sie freue sich, dass sie als erfahrene Ausschussmitglieder den beiden neuen Gemeindevertretern zur Seite stünden.