Beschluss:

Die GV beschließt TOP 12 an den BSKS zu verweisen. Die Erstellung eines Konzepts für die OGTS soll bis Ende März erfolgen und für die Schule bis Ende Mai.“


Zu diesem Tagesordnungspunkt lag vor der Sitzung der Antrag der SPD vor.

Desweitern wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Mail an die Verwaltung versandt, aus der hervorgeht, dass die Fraktion die Initiative der SPD unterstützt, aber gerne zwei Erweiterungen wünschen. Zum einen soll die Zielgruppe erweitert werden, als auch die Betrachtung und Entwicklung eines tragfähigen Personalkonzeptes.

 

Von der SPD Fraktion, Frau Peters, kommt in der Sitzung eine Vorlage mit einem Erweiterungsbeschlussvorschlag und von der CDU Fraktion, Herrn Petrowski, eine Tischvorlage mit einer Erweiterung des Beschlussvorschlages der SPD und einem beigefügten Lageplan mit der Darstellung einer künftigen Bebauung des Schulgeländes.

 

Frau Eschenlauer merkt an, dass drei Fraktionen eigentlich das Gleiche wollen und spricht von einem interfraktionellen Antrag.

 

Herr Petrowski sieht seine Vorlage als Erweiterungsantrag zu denen der SPD und den Grünen. Er erläutert seine Ideen anhand der Skizze und geht zeitgleich auf evtl. aufkommende Bedenken und Hinweise ein. Auch hierzu liegen schon Ideen und Lösungsansätze vor.

-       Das vorhandene Schulgebäude wird gespiegelt und auf der jetzigen Fläche vom Jugendzentrum und der Sporthalle und in der gleichen Form neu errichtet.

-       Das neue Gebäude muss nicht über die identischen Räume verfügen, sondern könne statt Aula und Cafeteria mit Multifunktionsräumen ausgestattet werden.

-       Die entfallenen Parkplätze können durch den Bau einer Teiltiefgarage aufgefangen werden

-       Durch die Verlegung der Turnhalle wird ein größerer zusammenhängender Schulhof geschaffen

-       Die neue Turnhalle wäre für Wettkämpfe geeignet.

 

Herr Dr. Krause kann für die WIP Fraktion zustimmen, da die Notwendigkeit und der Bedarf der Schulentwicklung gesehen werde. Er unterbreitet den Vorschlag, es solle eine Vorberatung bis zum 23.3. im BSKs geben und der Beschluss über das Konzept und die Bauplanung solle zum 15.05. erfolgen.

Er stellt den Antrag: „Die GV beschließt TOP 12 an den BSKS zu verrweisen. Die Erstellung eines Konzepts für die OGTS soll bis Ende März erfolgen und für die Schule bis Ende Mai.“

 

Bevor über diesen Antrag abgestimmt wird, gibt Herr Slenczek zu bedenken, das die Schulentwicklung mit der OGTS eng verknüpft sei und eine Splittung nicht sinnvoll .

Alle Gemeinden müssten sich langfristig mit dem Thema Schulentwicklung auseinander setzen, daher möchte er weitsichtig planen und den Prüfauftrag schon heute beschließen.

 

Frau Eschenlauer unterstreicht die Auffassung und weist darauf hin, dass das Land bereits Vorgaben zur Umsetzung bzw. Vorhaltung von Räumlichkeiten für Schule und OGTS mache, die Berücksichtigung finden müssen.

 

Herr Voß befürwortet die vorgelegten Anträge. Regt jedoch eine kleine Ergänzung an, damit der Prüfauftrag nicht nur auf die Idee von Herrn Petrowski festgelegt wird.

Er möchte den Beschlussvorschlag in Absatz 4 ergänzen “…zu prüfen und ggf. bautechnische Alternativen vorzuschlagen.“

 

Dieser Vorschlag findet bei allen Zustimmung.

 

Zunächst lässt Herr Müller über den Antrag der WIP abstimmen.


Stimmberechtigte: 26

 

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 16

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Damit ist die Rückweisung an den BSKS abgelehnt.

 

Im Anschluss erfolgt die Beschlussfassung über den weitreichendsten Antrag von Herrn Petrowski mit der Ergänzung vom Bürgermeister.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss

1.    Der Bürgermeister wird beauftragt, ein mittelfristig angelegtes Entwicklungs- und Nutzungskonzept für die Grundschule sowie die Offene Ganztagsschule zu erstellen. Dieses umfasst finanzielle und räumliche Planungen.

2.    Sofern für die Konzepterstellung externer Sachverstand erforderlich werden sollte, sind    die hierfür notwendigen Kosten in den Haushalt für das kommende Jahr (2024) einzustellen.

3.    . Ein erster Konzeptzentwurf ist der Selbstverwaltung bis zum 30. April 2024 vorzustellen.

4.    Auf der Basis der beigefügten Skizze und der mündlichen Erläuterungen in der Gemeindevertretersitzung wird die Verwaltung/Der Bürgermeister beauftragt, die baurechtlichen bzw. planungsrechtlichen Erfordernisse zu prüfen und ggf. bautechnische Alternativen vorzuschlagen.

 

Stimmberechtigte: 26

 

Ja-Stimmen: 26

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0