Sitzung: 19.12.2023 Gemeindevertretung
Vorlage: LABOE/BV/725/2023
Beschluss:
Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses und beschließt, der vorgelegten Kalkulation der Kurabgabe mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zuzustimmen. Dabei gilt die Maßgabe, dass die Strandbenutzungsgebühr gem. § 5 Ziffer 2 der vorgelegten Satzung mit 10 Euro festgesetzt werden.
Außerdem wird die vorgelegte Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr unter Verwendung von einem Deckungsgrad von 80,40% der um-
lagefähigen Kosten, somit 3,00 Euro Kurabgabe zur Hauptsaison und 1,50 Euro Kurabgabe zur Nebensaison ab 2024 beschlossen.
Vom Vorsitzenden wird auf die Vorberatungen im Werkausschuss und Finanzausschuss verwiesen.
Im Finanz-und Wirtschaftsausschuss wurde der Beschlussvorschlag modifiziert. Herr Müller trägt den veränderten Beschlussvorschlag vor und bittet der Empfehlung des Finanzausschusses zu folgen.
Stimmberechtigte: 26 |
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Ja-Stimmen: 24 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 2 |
Befangen: 0 |