Beschluss:

Die Gemeindevertretung folgt der Empfehlung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses und beschließt, der vorgelegten Kalkulation der Kurabgabe mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zuzustimmen. Dabei gilt die Maßgabe, dass die Strandbenutzungsgebühr gem. § 5 Ziffer 2 der vorgelegten Satzung mit 10 Euro festgesetzt werden.

 

Außerdem wird die vorgelegte Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr unter Verwendung von einem Deckungsgrad von 80,40% der um-

lagefähigen Kosten, somit 3,00 Euro Kurabgabe zur Hauptsaison und 1,50 Euro Kurabgabe zur Nebensaison ab 2024 beschlossen.


Vom Vorsitzenden wird auf die Vorberatungen im Werkausschuss und Finanzausschuss verwiesen.

Im Finanz-und Wirtschaftsausschuss wurde der Beschlussvorschlag modifiziert. Herr Müller trägt den veränderten Beschlussvorschlag vor und bittet der Empfehlung des Finanzausschusses zu folgen.


Stimmberechtigte: 26

 

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 2

Befangen: 0