Sitzung: 19.12.2023 Gemeindevertretung
Vorlage: SCHÖN/BV/940/2023
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönberg stimmt der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie dem Investitionsprogramm gem. des vorliegenden Entwurfes zu.
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Gemeinde Schönberg mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 18.425.700 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 3.794.600 € veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Durch die im Vorbericht dargestellten
Veränderungen im Verwaltungshaushalt, weist dieser keinen freien
Finanzspielraum aus, um Rücklagen zu bilden.
Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt,
weist Investitionen in Höhe von 2.819.400 € aus. Die bislang geplante
Kreditaufnahme von 1.880.300 € erhöht sich um 667.800 €, d. h. es werden 2.548.100 € als Kreditsumme
für Investitionen ausgewiesen.
Im Vermögenshaushalt wurden Planansätze
angepasst sowie Planansätze aufgelöst, von denen bekannt ist, dass hier
Ausgaben nicht mehr kassenwirksam werden. Die Summe der
Verpflichtungsermächtigungen verändert sich von 4.850.000 € auf nunmehr
5.905.000 €.
Die Höhe der Hebesätze für die Realsteuern
ändern sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Gemeinde Schönberg
nicht.
Die Gründe, die das Aufstellen eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2023 erfordern, sind im Vorbericht des Nachtrages erläutert.
Stimmberechtigte: 21 |
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Ja-Stimmen: 15 |
Nein-Stimmen: 1 |
Enthaltungen: 5 |
Befangen: 0 |