Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Umstellung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet „südlich der Paul-Jäger-Straße, südöstlich der Straße Zum Apfelgarten und nordöstlich des Ewald-Wiese-Weg“ von dem beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB auf das Regelverfahren.

 

Die durch die Umstellung des Verfahrens entstehenden Mehrkosten der Planung sind der Gemeinde vom Erschließungsträger zu erstatten. Der Vertrag zur Erstattung der Planungskosten ist entsprechend anzupassen.

 

Dem vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes in den Varianten V1 und V3 wird zugestimmt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Einwohnerversammlung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll eingeleitet werden.


Frau Bürgermeisterin Vöge-Lesky erläutert die Vorlage und Vorberatungen im Umwelt- und Bauausschusses.

 

Es ergeht folgender


Stimmberechtigte:

4

Ja-Stimmen: 4

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 3

 

Im Anschluss bedankt sich Frau Vöge-Lesky bei Frau Jerchow für Ihre Erläuterungen und verabschiedet diese.

 

 

Die Gemeindevertreterin Helms sowie die Gemeindevertreter Scharnberg und Reichel nehmen wieder an der Sitzung teil.