Beschluss:

 

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Beschluss der 4. Änderungssatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Erhebung von Hafengebühren (Hafengebührensatzung) vom 20.02.2018 mit folgenden Maßgaben:

 

§ 7 wird Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:

Der Gebührensatz für die Inanspruchnahme von Wasser- und Landliegeplätzen beträgt:

1. für Tageslieger

für einen Wasserliegeplatz pro Tag 0,80  EUR je m² Schiffsgrundfläche

Ankunfts- und Abfahrtstag (Abfahrt bis 12:00 Uhr) gelten bei der Gebührenberechnung als

ein Tag

2. für Dauerlieger

für einen Wasserliegeplatz pro Kalenderjahr 53,00 EUR je m² Schiffsgrundfläche

für einen Landliegeplatz pro Kalenderjahr 24,00 EUR je m² Schiffsgrundfläche


Herr Bürgermeister Voß berichtet aus den Vorberatungen des WA vom 05.12.2023. Herr Petrowski erklärt, dass er sich enthalten werde, da er sich eine verbrauchsabhängige Abrechnung des Stroms wünscht. Herr Steinbach würde es begrüßen, wenn bereits 100% der Unterdeckung aus dem Jahr 2021 einbezogen würde.

 

Herr Amtsdirektor Körber ergänzt und weist auf die Regelungen des Kommunalabgabengesetzes hin. Es handelt sich um eine gebührenrechtliche Fragestellung. Er begegnet Herrn Steinbach, dass es sich eben nicht um Verluste im betriebswirtschaftlichem Sinne handelt, sondern um Unterdeckungen, die in den künftigen Kalkulationsperioden wieder vom Gebührenzahler eingenommen werden. Der nach gebührenrechtlichen Maßstäben zu betrachtende Hafen arbeitet eindeutig kostendeckend. Auf Nachfrage von Herrn Gollnick berichtet Herr Bürgermeister Voß, dass die derzeitige Kalkulation einem Gerichtsverfahren standgehalten hat. Es sei auch nicht ohne weiteres möglich, sich dem Gebührenrecht durch eine „Flucht“ in eine privatrechtliche Betriebsform zu entziehen. Dies sei dem Umstand geschuldet, dass die Gemeinde eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

 

Im Anschluss ergeht folgender


Stimmberechtigte:

15

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 1

Enthaltungen: 4

Befangen: 0