Beschlussvorschlag:

1.Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu beschließen.

2. Der Bau- und Wegeausschuss stimmt dem vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes zu und bestimmt diesen zur Offenlegung (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss).

Die Begründung mit dem Umweltbericht und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

3. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und während der Zeit auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

Beschlussvorschlag:

1.Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros zu beschließen.

2. Der Bau- und Wegeausschuss stimmt dem vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.7 zu und bestimmt diesen zur Offenlegung (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss).

Die Begründung mit dem Umweltbericht und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Fassung gebilligt.

3. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und während der Zeit auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

Die Ausschussvorsitzende liest beide Beschlussvorschläge (11. Änderung des Flächennutzungsplans sowie 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7) vor und bittet um Abstimmung.

Es ergeht folgende Beschluss für TOP 7 und TOP 8 gemeinsam:


Frau Dr. Stöwahse gibt das Wort an Herrn Rodeck weiter, der anhand einer Präsentation die Abwägung und die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (s. Dokument Abwägung) für die 11. Änderung des Flächennutzungsplans „Windpark Fiefbergen“ und die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.7 gemeinsam erläutert.

Herr Rodeck erläutert u.a. den Sonderfall, warum der alte B-Plan für das Repowering des „Windparks Fiefbergen“ nicht ausreiche. Hier räume der Betreiber der Gemeinde ein, einen B-Plan gemeinsam zu gestalten und gebe der Gemeinde ein Mitspracherecht (s. u.a. die Beschränkung auf 180 m Maximalhöhe der Windkrafträder). Diese Beschränkung ist freiwillig, denn durch die Ausweisung als Vorranggebiet sieht die Landesplanung keine Beschränkung der Höhe vor.

Von Einwohnern kommt Kritik an der geplanten Höhe von 180 m der WEA’s. Hier führt Herr Rodeck aus, dass durch die Konfiguration die Betreiber bereits auf ca. 10% der Gesamtertragsmöglichkeit verzichten – der höhere Energieertrag durch das Repowering sei auch ein Ertrag für die Allgemeinheit.

 

Ebenfalls geben Einwohner ihre Bedenken in Sachen Schallemission kund, gerade durch das Heranrücken der WEA 2 an das Dorf. Herr Rodeck klärt auf, dass beim Repowering keine höhere Belastung gegenüber der alten Anlagen eintreten dürfe – die Werte aus dem Schallgutachten müssten eingehalten und auch nachgewiesen werden, sonst drohe eine Stilllegung. Durch die modernere Technik werden trotz der größeren Höhe keine höheren Schallemissionswerte erwartet (sonst erfolge eine automatische Drosselung). Auf die Frage eines Bürgers, an wen er sich wenden könne, wenn er den Eindruck habe, dass der Schall höher als erlaubt sei, erklärt Herr Rodeck, dass er dies beim Landesamt für Umwelt melden könne und es dann überprüft werden würde.

 

Auf die Frage eines Einwohners, ob den Bürgern von Fiefbergen eine Beteiligungsmöglichkeit gegeben sei, ist derzeit noch keine Entscheidung getroffen worden. Auch dies sei ein KANN der Betreiber - der auch das unternehmerische Risiko trage - aber keine Pflicht.

 

Aufgrund des Artenschutzgutachtens wird nach einem Monitoring nach Inbetriebnahme der WEA‘s gefragt, denn insbesondere WEA 2 stelle lt. des Gutachtens ja doch ein erhöhtes Tötungsrisiko für einige Tierarten dar. Dies sei lt. Herrn Rodeck in gewissen Abständen vorgesehen, müsse aber vertraglich als Auflage der Baugenehmigungs-behörde an die Betreiber festgehalten werden.

 

Die Frage eines Bürgers nach einer möglichen Beeinträchtigung des geplanten Solarparks durch den Windpark (s. Beschattung), kann Herr Rodeck so nicht beantworten, da ihm die Entfernungen nicht vorlägen. Dieses müsse überprüft werden.

 

Zudem kam die Frage nach einer Gefahr durch Eisabwurf der Rotorblätter – gerade bei einer nahen Position an Straßen oder Wegen. Hier erläutert Herr Rodeck, dass Sensoren hier eine rechtzeitige Abschaltung gewährleisten würden. Ebenso würden diese Sensoren eine Drosselung der Anlagen bei zu hoher Schallemission veranlassen und die Befeuerung würde sich nur bei einem sich nähernden Flugzeug einschalten. Ebenso erläutert Herr Rodeck u.a. die geplanten Abschaltungen während der Mahd für den Artenschutz.

 

Herr Griesbach regt an, auch noch das Sichtdreieck in den Geltungsbereich der Zuwegung von der L47 mit in den B-Plan aufzunehmen. Herr Rodeck erläutert, dass die Zufahrten nicht verändert würden, die sie bereits vorhanden seien. Nur damit die Erschließung gesichert sei, wären sie mit in dem B-Plan berücksichtigt. Dem stimmt Herr Griesbach zu.

 

Herr Rodeck stellt die geplanten 6 Ausgleichsflächen vor – von denen 3 unmittelbar an den Wohngebieten in Fiefbergen liegen. Die Betreiber renaturieren die Ausgleichsflächen, die Gemeinde habe die Einhaltung zu überwachen. Der Bau- und Wegeausschuss stellt die Frage, wie eine Einhaltung durch die Gemeinde überprüft werden solle. Hierfür empfiehlt Herr Griesbach, dass der Bau- und Wegeausschuss die Untere Naturschutzbehörde für das Monitoring mit einbezieht und Begehungen gemeinsam machen solle. Die UNB sei durch die Landschaftsplanung hier involviert (Abstimmung mit den Betreibern zur Ausgestaltung der Ausgleichsflächen).

Nachdem sich keine weiteren Fragen ergeben, geht der Bau- und Wegeausschuss in die Beratung.

Frau Dr. Stöwahse geht auf die Beschlussfassung ein. Die im Beschlussvorschlag genannten Punkte 1 bis 3 können in einer Abstimmung zusammengefasst werden. Der Bau- und Wegeausschuss verständigt sich darauf, enbloc abzustimmen.

Aufgrund der ausführlichen Informationen zu TOP 7, die auch für TOP 8 gelten, ergeben sich keine Fragen. Auch hier verständigt sich der Bau- und Wegeausschuss darauf, die im Beschlussvorschlag genannten Punkte 1 bis 3 enbloc abzustimmen.


Stimmberechtigte:

5

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Frau Dr. Stöwahse bedankt sich bei Herrn Rodeck für seine Ausführungen und wünscht ihm einen guten Heimweg.