Sitzung: 28.11.2023 Bau- und Wegeausschuss
Beschlussvorschlag:
1.Der
Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der
während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros
zu beschließen.
2.
Der Bau- und Wegeausschuss stimmt dem vorliegenden bzw. aufgrund der
vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf der 11. Änderung
des Flächennutzungsplanes zu und bestimmt diesen zur Offenlegung (Entwurfs-
und Offenlegungsbeschluss).
Die
Begründung mit dem Umweltbericht und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu
überarbeitenden Fassung gebilligt.
3.
Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und
während der Zeit auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung zu stellen. Die Träger
öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Beschlussvorschlag:
1.Der
Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der
während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des
Planungsbüros zu beschließen.
2.
Der Bau- und Wegeausschuss stimmt dem vorliegenden bzw. aufgrund der
vorangegangenen Abwägung noch zu überarbeitenden Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr.7 zu und bestimmt diesen zur Offenlegung (Entwurfs- und
Offenlegungsbeschluss).
Die
Begründung mit dem Umweltbericht und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
wird in der vorliegenden bzw. aufgrund der vorangegangenen Abwägung noch zu
überarbeitenden Fassung gebilligt.
3.
Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und
während der Zeit auch im Internet unter www.amt-probstei.de zur Verfügung zu stellen. Die Träger
öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Die Ausschussvorsitzende liest beide Beschlussvorschläge (11. Änderung
des Flächennutzungsplans sowie 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7) vor und
bittet um Abstimmung.
Es ergeht folgende
Beschluss für TOP 7 und TOP 8 gemeinsam:
Frau Dr. Stöwahse gibt das Wort an Herrn Rodeck weiter, der anhand einer
Präsentation die Abwägung und die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden-
und Öffentlichkeitsbeteiligung (s. Dokument Abwägung) für die 11. Änderung
des Flächennutzungsplans „Windpark Fiefbergen“ und die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr.7 gemeinsam erläutert.
Herr Rodeck erläutert u.a. den Sonderfall, warum der alte B-Plan für das
Repowering des „Windparks Fiefbergen“ nicht ausreiche. Hier räume der Betreiber
der Gemeinde ein, einen B-Plan gemeinsam zu gestalten und gebe der Gemeinde ein
Mitspracherecht (s. u.a. die Beschränkung auf 180 m Maximalhöhe der
Windkrafträder). Diese Beschränkung ist freiwillig, denn durch die Ausweisung
als Vorranggebiet sieht die Landesplanung keine Beschränkung der Höhe vor.
Von
Einwohnern kommt Kritik an der geplanten Höhe von 180 m der WEA’s. Hier führt
Herr Rodeck aus, dass durch die Konfiguration die Betreiber bereits auf ca. 10%
der Gesamtertragsmöglichkeit verzichten – der höhere Energieertrag durch das
Repowering sei auch ein Ertrag für die Allgemeinheit.
Ebenfalls
geben Einwohner ihre Bedenken in Sachen Schallemission kund, gerade durch das
Heranrücken der WEA 2 an das Dorf. Herr Rodeck klärt auf, dass beim Repowering
keine höhere Belastung gegenüber der alten Anlagen eintreten dürfe – die Werte
aus dem Schallgutachten müssten eingehalten und auch nachgewiesen werden, sonst
drohe eine Stilllegung. Durch die modernere Technik werden trotz der größeren
Höhe keine höheren Schallemissionswerte erwartet (sonst erfolge eine
automatische Drosselung). Auf die Frage eines Bürgers, an wen er sich wenden
könne, wenn er den Eindruck habe, dass der Schall höher als erlaubt sei,
erklärt Herr Rodeck, dass er dies beim Landesamt für Umwelt melden könne und es
dann überprüft werden würde.
Auf
die Frage eines Einwohners, ob den Bürgern von Fiefbergen eine
Beteiligungsmöglichkeit gegeben sei, ist derzeit noch keine Entscheidung
getroffen worden. Auch dies sei ein KANN der Betreiber - der auch das
unternehmerische Risiko trage - aber keine Pflicht.
Aufgrund
des Artenschutzgutachtens wird nach einem Monitoring nach Inbetriebnahme der
WEA‘s gefragt, denn insbesondere WEA 2 stelle lt. des Gutachtens ja doch ein
erhöhtes Tötungsrisiko für einige Tierarten dar. Dies sei lt. Herrn Rodeck in
gewissen Abständen vorgesehen, müsse aber vertraglich als Auflage der
Baugenehmigungs-behörde an die Betreiber festgehalten werden.
Die
Frage eines Bürgers nach einer möglichen Beeinträchtigung des geplanten
Solarparks durch den Windpark (s. Beschattung), kann Herr Rodeck so nicht
beantworten, da ihm die Entfernungen nicht vorlägen. Dieses müsse überprüft
werden.
Zudem
kam die Frage nach einer Gefahr durch Eisabwurf der Rotorblätter – gerade bei
einer nahen Position an Straßen oder Wegen. Hier erläutert Herr Rodeck, dass
Sensoren hier eine rechtzeitige Abschaltung gewährleisten würden. Ebenso würden
diese Sensoren eine Drosselung der Anlagen bei zu hoher Schallemission
veranlassen und die Befeuerung würde sich nur bei einem sich nähernden Flugzeug
einschalten. Ebenso erläutert Herr Rodeck u.a. die geplanten Abschaltungen
während der Mahd für den Artenschutz.
Herr
Griesbach regt an, auch noch das Sichtdreieck in den Geltungsbereich der
Zuwegung von der L47 mit in den B-Plan aufzunehmen. Herr Rodeck erläutert, dass
die Zufahrten nicht verändert würden, die sie bereits vorhanden seien. Nur
damit die Erschließung gesichert sei, wären sie mit in dem B-Plan
berücksichtigt. Dem stimmt Herr Griesbach zu.
Herr
Rodeck stellt die geplanten 6 Ausgleichsflächen vor – von denen 3 unmittelbar
an den Wohngebieten in Fiefbergen liegen. Die Betreiber renaturieren die
Ausgleichsflächen, die Gemeinde habe die Einhaltung zu überwachen. Der Bau- und
Wegeausschuss stellt die Frage, wie eine Einhaltung durch die Gemeinde
überprüft werden solle. Hierfür empfiehlt Herr Griesbach, dass der Bau- und
Wegeausschuss die Untere Naturschutzbehörde für das Monitoring mit einbezieht
und Begehungen gemeinsam machen solle. Die UNB sei durch die Landschaftsplanung
hier involviert (Abstimmung mit den Betreibern zur Ausgestaltung der
Ausgleichsflächen).
Nachdem sich keine weiteren Fragen ergeben, geht der Bau- und
Wegeausschuss in die Beratung.
Frau Dr. Stöwahse geht auf die Beschlussfassung ein. Die im Beschlussvorschlag
genannten Punkte 1 bis 3 können in einer Abstimmung zusammengefasst werden. Der
Bau- und Wegeausschuss verständigt sich darauf, enbloc abzustimmen.
Aufgrund der ausführlichen Informationen zu TOP 7, die auch für TOP 8
gelten, ergeben sich keine Fragen. Auch hier verständigt sich der Bau- und
Wegeausschuss darauf, die im Beschlussvorschlag genannten Punkte 1 bis 3 enbloc
abzustimmen.
Stimmberechtigte: |
5 |
||
Ja-Stimmen: 5 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |
Frau Dr. Stöwahse bedankt sich bei Herrn Rodeck für seine
Ausführungen und wünscht ihm einen guten Heimweg.