Da die Schlussrechnung der ausführenden Baufirma für den 3. Bauabschnitt noch nicht vorliegt, ist die Kalkulation zunächst nur für 1 Jahr gemacht worden und auf Basis der bis dahin vorliegenden Abschlagsrechnungen samt korrespondierender ausstehender Kreditermächtigung aus der seinerzeitigen Angebotskalkulation. Die Ausschussmitglieder stimmen einstimmig für die in der Vorlage gemachte Beschlussempfehlung.