Sitzung: 28.11.2023 Finanzausschuss
Vorlage: PRASD/BV/078/2023
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Die Vorlage wird durchgesprochen und es
ergeben sich folgende Anmerkungen: - Plan-Ergebnis
beträgt ca. 3 TEUR/der Finanzplan weist ca. 11 TEUR liquide Mittel aus -
Die Eröffnungsbilanz wird für Juli 2024 erwartet,
bestenfalls ergib sich ein positives Eigenkapital samt (Konsolidierungs-)
Rücklage -
Die festgelegten Steuersätze der Gemeinde sind
fehlbedarfausgleichskonform -
Es bestehen derzeit Gebührenüberschüsse bei
Schmutz- und Regenwasser, da aufgrund der fehlenden Schlussrechnung die
abschließenden Abschreibungsbuchungen noch ausstehen -
KITA- und Schulbeiträge basieren im Wesentlichen
auf den Vorjahreszahlen -
Gemeindeanteil an der EKSt ist durch eine höhere
Gemeindekennzahl ebenfalls erhöht, die Schlüsselzuweisungen aufgrund der
gestiegenen gemeindlichen Finanzkraft jedoch entsprechend gesunken -
Die (investiven !?) Aufwendungen für die
Sprottenflotte sind im Haushalt bereits berücksichtigt und unter Ausgaben für
den Tourismus verbucht -
Investitionen: Derzeit sind nur 3 TEUR für
(Ersatz-) Beschaffungen der Feuerwehr eingestellt. Der Bürgermeister bringt
eine Liste von Investitionen in die Debatte ein, die für einen
Kommunalschlepper, Feuerwehrausrüstung, Zäune und Dörpshus sowie altes
Spritzenhaus einen Betrag von ca. 130 TEUR umfasst. Diese Investitionen sind aus
dem laufenden Haushalt nicht finanzierbar, zudem wurden diese sehr
kurzfristig vorgestellt und inhaltlich noch wenig konkretisiert. Die
Aufwendungen für das Dörpshus von ca. 30 TEUR wären dabei ohnehin laufender
Aufwand und keine Investitionen, die mit einem Kredit finanziert werden
können. |
Hinsichtlich der Investitionen erfolgt eine rege Diskussion über
Notwenigkeit, Höhe und Finanzierbarkeit. Letzteres ginge nur über deutliche
Steuererhöhungen und/oder Kredite, die dann wegen eines auszuweisenden Ergebnisfehlbetrages
von der Kommunalaufsicht(KA) hinsichtlich vor allem
Notwendigkeit/Angemessenheit bewilligt werden müssten. Mit Einführung der
Doppik sind zudem keine „Vorratsbudget“ mehr vorgesehen, sondern es sollen nur
noch konkrete Investitionsmaßnahmen eingestellt werden.
Die Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung und bespricht sich mit
den Ausschussmitgliedern. Die Ausschussmitglieder stimmen dann einstimmig
dafür, dem Gemeinderat keine Beschlussempfehlung für den laufenden Haushalt
2024 zu geben.
Bis zur Gemeinderatsitzung besteht damit noch Zeit genug, die
vorgeschlagenen Investitionen entscheidungsreif zu konkretisieren und
vorzubereiten, um diese dann samt Gegenfinanzierung (u.a. auch Steuererhöhung)
ggf. in der nächsten GV-Sitzung noch für den laufenden Haushalt zu beschließen
bzw. die Investitionen ansonsten im neuen Jahr per Nachtragshaushalt zu
konkretisieren und zu beschließen. Letzteres hätte ggf. den Vorteil, dass dann
die Eröffnungsbilanz vorliegt und eine Rücklage ausgewiesen wird, so dass von
dort ein Ergebnisausgleich möglich und die Zustimmung durch die KA entbehrlich
wird.