Die Vorlage wird durchgesprochen und es ergeben sich folgende Anmerkungen:

 

-       Plan-Ergebnis beträgt ca. 3 TEUR/der Finanzplan weist ca. 11 TEUR liquide Mittel aus

-       Die Eröffnungsbilanz wird für Juli 2024 erwartet, bestenfalls ergib sich ein positives Eigenkapital samt (Konsolidierungs-) Rücklage

-       Die festgelegten Steuersätze der Gemeinde sind fehlbedarfausgleichskonform

-       Es bestehen derzeit Gebührenüberschüsse bei Schmutz- und Regenwasser, da aufgrund der fehlenden Schlussrechnung die abschließenden Abschreibungsbuchungen noch ausstehen

-       KITA- und Schulbeiträge basieren im Wesentlichen auf den Vorjahreszahlen

-       Gemeindeanteil an der EKSt ist durch eine höhere Gemeindekennzahl ebenfalls erhöht, die Schlüsselzuweisungen aufgrund der gestiegenen gemeindlichen Finanzkraft jedoch entsprechend gesunken

-       Die (investiven !?) Aufwendungen für die Sprottenflotte sind im Haushalt bereits berücksichtigt und unter Ausgaben für den Tourismus verbucht

-       Investitionen: Derzeit sind nur 3 TEUR für (Ersatz-) Beschaffungen der Feuerwehr eingestellt. Der Bürgermeister bringt eine Liste von Investitionen in die Debatte ein, die für einen Kommunalschlepper, Feuerwehrausrüstung, Zäune und Dörpshus sowie altes Spritzenhaus einen Betrag von ca. 130 TEUR umfasst. Diese Investitionen sind aus dem laufenden Haushalt nicht finanzierbar, zudem wurden diese sehr kurzfristig vorgestellt und inhaltlich noch wenig konkretisiert. Die Aufwendungen für das Dörpshus von ca. 30 TEUR wären dabei ohnehin laufender Aufwand und keine Investitionen, die mit einem Kredit finanziert werden können.

 

Hinsichtlich der Investitionen erfolgt eine rege Diskussion über Notwenigkeit, Höhe und Finanzierbarkeit. Letzteres ginge nur über deutliche Steuererhöhungen und/oder Kredite, die dann wegen eines auszuweisenden Ergebnisfehlbetrages von der Kommunalaufsicht(KA) hinsichtlich vor allem Notwendigkeit/Angemessenheit bewilligt werden müssten. Mit Einführung der Doppik sind zudem keine „Vorratsbudget“ mehr vorgesehen, sondern es sollen nur noch konkrete Investitionsmaßnahmen eingestellt werden.

 

Die Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung und bespricht sich mit den Ausschussmitgliedern. Die Ausschussmitglieder stimmen dann einstimmig dafür, dem Gemeinderat keine Beschlussempfehlung für den laufenden Haushalt 2024 zu geben.

 

Bis zur Gemeinderatsitzung besteht damit noch Zeit genug, die vorgeschlagenen Investitionen entscheidungsreif zu konkretisieren und vorzubereiten, um diese dann samt Gegenfinanzierung (u.a. auch Steuererhöhung) ggf. in der nächsten GV-Sitzung noch für den laufenden Haushalt zu beschließen bzw. die Investitionen ansonsten im neuen Jahr per Nachtragshaushalt zu konkretisieren und zu beschließen. Letzteres hätte ggf. den Vorteil, dass dann die Eröffnungsbilanz vorliegt und eine Rücklage ausgewiesen wird, so dass von dort ein Ergebnisausgleich möglich und die Zustimmung durch die KA entbehrlich wird.