Der Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein und übergibt das Wort an Herrn Griesbach.

 

Herr Griesbach führt folgende Punkte für ein mögliches Planverfahren auf:

 

Üblicherweise kommen die Investoren auf die Gemeinde zu. Herr Griesbach stellt einen möglichen Ablauf dar:

 

·         Grundlage für die Erstellung eines Weißflächenkatasters ist der Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein.

Die Gemeinde muss für das Gemeindegebiet mithilfe eines Planungsbüros ein Weißflächenkataster erstellen, wenn sie Photovoltaik-Freiflächen ausweisen will. Das Weißflächenkataster weist die infrage kommenden Flächen aus. Es wird unterschieden zwischen geeigneten (Weißflächen), mit Einschränkungen geeigneten und ungeeigneten Flächen. Die Planungshoheit obliegt immer der Gemeinde und sie entscheidet, ob und welche Flächen sie von den ausgewiesenen geeigneten oder eingeschränkt geeigneten Flächen sie als Photovoltaik-Freiflächen ausweisen will.

·         Investoren wenden sich an die Gemeinde

·         Votum der Gemeinde als Voraussetzung - liegt vor.

·         Erstellung des Weißflächenkatasters erfolgt üblicherweise auf Kosten der Investoren. Dennoch erfolgt die Untersuchung neutral und auf rein sachlicher und fachlicher Basis.

·         Nach Erstellung des Weißflächenkatasters werden Fachverbänden, LUR usw. um Stellungnahmen gebeten. Das Weißflächenkataster ist ebenfalls mit den Nachbargemeinden abzustimmen. Auch eine vorzeitige Beteiligung von Bürgern und Behörden ist vorgesehen.

·         Das erstellte Weißflächenkataster ist die Grundlage für alle weiteren Planungen und behält Gültigkeit.

·         Die Kosten für ein Weißflächenkataster betragen ca. € 6.000,00 – € 8.000,00 netto.

·         Nach Erstellung des Weißflächenkatasters erfolgt die Aufstellung einer Bauleitplanung F-Plan und B-Plan durch die Gemeinde. Daraus entwickelt sich eine Satzung.

·         Es werden üblicherweise Kostenerstattungsverträge mit den Investoren abgeschlossen.

·         Das finanzielle Risiko liegt immer auf der Investorenseite.

·         Das ganze Verfahren dauert mind. 2-3 Jahre.

·         Abschließend prüft das Innenministerium den Planungsablauf in Bezug auf bspw. Artenschutz etc. und erteilt seine Zustimmung.

·         Das ganze Verfahren wird vom Amt Probstei begleitet und derzeit ist kein Raumordnungsverfahren nötig.

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Griesbach für die Ausführungen und die Teilnahme an der Ausschusssitzung.