Sitzung: 21.11.2023 Umwelt- und Bauausschuss
Der Vorsitzende führt in den Tagesordnungspunkt ein und übergibt das Wort
an Herrn Griesbach.
Herr Griesbach führt folgende Punkte für ein mögliches Planverfahren auf:
Üblicherweise kommen die Investoren auf die Gemeinde zu. Herr Griesbach
stellt einen möglichen Ablauf dar:
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Grundlage für die Erstellung eines
Weißflächenkatasters ist der Erlass des Innenministeriums des Landes
Schleswig-Holstein.
Die Gemeinde muss für das Gemeindegebiet mithilfe
eines Planungsbüros ein Weißflächenkataster erstellen, wenn sie
Photovoltaik-Freiflächen ausweisen will. Das Weißflächenkataster weist die
infrage kommenden Flächen aus. Es wird unterschieden zwischen geeigneten
(Weißflächen), mit Einschränkungen geeigneten und ungeeigneten Flächen. Die
Planungshoheit obliegt immer der Gemeinde und sie entscheidet, ob und welche
Flächen sie von den ausgewiesenen geeigneten oder eingeschränkt geeigneten
Flächen sie als Photovoltaik-Freiflächen ausweisen will.
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Investoren wenden sich an die Gemeinde
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Votum der Gemeinde als Voraussetzung - liegt vor.
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Erstellung des Weißflächenkatasters erfolgt
üblicherweise auf Kosten der Investoren. Dennoch erfolgt die Untersuchung
neutral und auf rein sachlicher und fachlicher Basis.
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Nach Erstellung des Weißflächenkatasters werden
Fachverbänden, LUR usw. um Stellungnahmen gebeten. Das Weißflächenkataster ist
ebenfalls mit den Nachbargemeinden abzustimmen. Auch eine vorzeitige
Beteiligung von Bürgern und Behörden ist vorgesehen.
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Das erstellte Weißflächenkataster ist die Grundlage
für alle weiteren Planungen und behält Gültigkeit.
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Die Kosten für ein Weißflächenkataster betragen ca.
€ 6.000,00 – € 8.000,00 netto.
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Nach Erstellung des Weißflächenkatasters erfolgt die
Aufstellung einer Bauleitplanung F-Plan und B-Plan durch die Gemeinde. Daraus
entwickelt sich eine Satzung.
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Es werden üblicherweise Kostenerstattungsverträge
mit den Investoren abgeschlossen.
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Das finanzielle Risiko liegt immer auf der
Investorenseite.
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Das ganze Verfahren dauert mind. 2-3 Jahre.
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Abschließend prüft das Innenministerium den Planungsablauf
in Bezug auf bspw. Artenschutz etc. und erteilt seine Zustimmung.
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Das ganze Verfahren wird vom Amt Probstei begleitet
und derzeit ist kein Raumordnungsverfahren nötig.
Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Griesbach für die Ausführungen und
die Teilnahme an der Ausschusssitzung.