Die von der WGP-Fraktion bestimmten bürgerlichen Mitglieder Margrit Harms und Björn Hay werden gem. § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung per Handschlag vom Ausschussvorsitzenden zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt.