Auf Nachfrage erläutert Herr Amtsdirektor Körber das Verfahren zur Erstellung eines Lärmaktionsplanes. Auslösendes Moment ist dabei die B 502, wobei im späteren Verfahren zu bewertende eventuelle Maßnahmen sich durchaus auch auf andere mögliche Lärmquellen beziehen können.

 

Der Gemeindevertretung wird im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eine Abwägungstabelle mit allen eingegangenen Hinweisen vorgelegt werden.