Beschluss:

Der Werkausschuss Hafen, Tourismus und Schwimmhalle empfiehlt der Gemeindevertretung der vorgelegten Kalkulation der Kurabgabe mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zuzustimmen.

 

Der Werkausschuss Hafen, Tourismus und Schwimmhalle empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss der vorgelegten Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe und einer Strandbenutzungsgebühr unter Verwendung von einem Deckungsgrad von 80,40 % der umlagefähigen Kosten, somit 3,00 Euro Kurabgabe zur Hauptsaison und 1,50 Euro Kurabgabe zur Nebensaison ab 2024.

 


Herr Bürgermeister Voß verweist auf die umfangreiche Vorlage. Er erläutert kurz die 3 wichtigsten Punkte der empfohlenen Satzungsänderung:

·         Erhöhung des Kurabgabesatzes in der Hauptsaison von 2,50 € auf 3,00 € pro erwachsener Person/Tag

·         Keine Veränderung beim Kurabgabesatz in der Nebensaison von 1,50 € pro erwachsener Person/Tag

·         Erhöhung der Strandbenutzungsgebühr für Einheimische von 10,00 € auf 15,00 € pro Jahr

 

Es schließt sich eine intensive Diskussion an, in der alle Fraktionen Ihre Meinung äußern. Während sich Frau Kuhn und Herr Petrowski für eine moderatere Erhöhung der Strandbenutzungsgebühr aussprechen, sprechen sich die anderen Fraktionen für die vorgeschlagene Satzungsänderung aus.

 

Herr Petrowski stellt einen Änderungsantrag, die Strandbenutzungsgebühr lediglich auf 12,50 € anstatt auf 15,00 € pro Person/Jahr zu erhöhen.

 

Der Vorsitzende Herr Aulitzky lässt zunächst über den vorgelegten Beschlussvorschlag abstimmen, weil er der Weitreichendere ist.


Stimmberechtigte: 15

 

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 4

Enthaltungen: 0

Befangen: 0