Der Vorsitzende Herr Aulitzky eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und die Beschlussfähigkeit mit 15 stimmberechtigten Mitgliedern gegeben ist.

 

Der Vorsitzende Herr Aulitzky verpflichtet das bürgerliche Mitglied Inken Kuhn per Handschlag gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in ihre Tätigkeit ein.