Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung

 

a)    die Annahme der vorliegenden Kalkulation zur Straßenreinigungsgebühr in der Gemeinde Ostseebad Laboe.

 

b)    sowie die „Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (StrReinGebSa)“ in der Fassung des vorliegenden Entwurfs zu beschließen.


Der Bürgermeister erläutert die Vorlage. Auf Nachfrage erklärt der Bürgermeister die Definition Straßenreinigungsgebühr Klasse 1 mit der Aussage, dass es sich um die maschinelle Reinigung inkl. der Dienstleistung durch den Bauhof handelt, die Definition Klasse 2 beinhaltet nur die Dienstleistung durch den Bauhof.


Stimmberechtigte:

15

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:3

Befangen: 0