Der Vorsitzende berichtet, dass Einwände gegen den B-Plan vorliegen.

Zu den Einwänden ist noch die Stellungnahme der Fachplaner erforderlich und abzuwarten.

Der Vorsitzende bittet vorab um eine offene Diskussion des Ausschusses zu den Einwänden und dessen Meinungen bzw. Tendenzen.

 

Der Vorsitzende stellt die Punkte im B-Plan dar, zu denen Einwände vorliegen.

Diese sind:

 

a)  Zweitwohnung

Der Vorsitzende erläutert, dass im B-Plan Zweitwohnungen unzulässig sind. Es wird hier ausdrücklich auch auf den letzten festgesetzten B-Plan 14 verwiesen.

 

b)  Ferienwohnung

Der Vorsitzende erläutert, dass im B-Plan Ferienwohnungen nur in Kombination mit Dauerwohnen zulässig ist.

 

c)  Baumbestände und Neuanpflanzung von Bäumen

Der Vorsitzende erläutert, dass im B-Plan zu erhaltende Baumbestände sowie Neuanpflanzungen festgesetzt sind.

Dies müsse man sich vor Ort mit dem Planer im Detail noch einmal ansehen.

 

d)  Fassade mit rotem Klinker

Der Vorsitzende erläutert, dass im B-Plan die Fassaden nur roten Klinker haben dürfen.

 

e)  Gründächer, erneuerbare Energien und Dachbedeckung

Der Vorsitzende erläutert, dass Einwände gegen die festgesetzten Gründächer vorliegen, da dies die Installation von erneuerbaren Energien verhindere.

 

Die Punkte werden im Ausschuss diskutiert.