Frau Hellberg meldet sich zu Wort und stellt mehrere Fragen zum Thema „Bau der Fischtreppe“. Dabei überreicht Sie ein Schreiben, welches Sie bittet, an die Wasserbehörde weiterzuleiten. In den Fragen geht es um die Lage der Fischtreppe (haupt- oder Nebenarm), die Rechte und Pflichten des Staurechtsinhabers und Haftungsfragen. Herr Mönkemeier verweist zunächst auf die seinerzeitige Informationsveranstaltung. Die Unterlagen dazu seien öffentlich einsehbar. Herr Mönkemeier geht davon aus, dass der Freischöppen ebenfalls saniert wird. Er betont, dass die Gemeinde nicht Maßnahmenträger sei und die Haftung beim Maßnahmenträger bzw. beim Staurechtsinhaber liegen dürfte. Er geht aber unter dem Strich davon aus, dass die Maßnahme zu einer Verbesserung der Gesamtsituation führen dürfte. Aktuell habe man feststellen müssen, dass im seitlichen Damm ein Wasseraustritt erfolgt. Er hat den Staurechtsinhaber bereits darauf hingewiesen und mitgeteilt, dass die Gemeinde für etwaige Schäden nicht in Betracht komme. Die Wasserbehörde werde er ebenfalls informieren.

Ergänzend berichtet er, dass ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben wurde, dessen Ergebnisse aber noch nicht vorliegen.

 

Für die GfL weist Frau Hanebuth auf Ihre Ausführungen im Vorwege der Sitzung hin. Sie bittet die Fragestellungen, ebenfalls an die Wasserbehörde weiterzuleiten.