Der Amtsdirektor berichtet, dass als Folge von kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften die Aufgaben des Wasserversorgungsverbandes Probstei Kraft Gesetzes auf das Amt Probstei übergegangen seien. Damit die zur Zeit noch dem Wasserversorgungsverband Probstei angehörenden Gemeinden die Aufgabe der Frischwasserversorgung an den Wasserbeschaffungsverband Panker-Giekau übertragen können, sei eine Rückübertragung dieser Aufgabe vom Amt auf die Gemeinden erforderlich. Nach einer solchen Rückübertragung könnten die Gemeinden dem Wasserbeschaffungsverband Panker-Giekau beitreten. Im Falle der Auflösung des Wasserversorgungsverbandes Probstei sei eine Rückzahlung des Stammkapitals einschließlich Verzinsung erforderlich. Dies würde jedoch steuerliche Rechtsfolgen auslösen, deren Auswirkungen zur Zeit geprüft werden. Ein Beitritt der noch dem Wasserversorgungsverband Probstei angehörenden Gemeinden zum Wasserbeschaffungsverband Panker-Giekau könne voraussichtlich zum 01.01.2011 erfolgen.