Es folgt eine Diskussion über den Antrag von der CDU-Fraktion. Während teilweise die Ansicht vertreten wird, dass man bei der KN als Printmedium bleiben sollte, weil die KN in Laboe eher gelesen wird als der Herold, formuliert Herr Gemeindevertreter Dr. Krause einen Änderungsantrag, der eine kostenneutrale Veröffentlichung ermöglicht und der in § 15 Abs. 5 folgende Änderung der Hauptsatzung vorsieht: „Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntmachungen werden über das zentrale Internetportal des Landes Schleswig Holstein (www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung) bekannt gemacht. Zusätzlich werden die Bekanntmachungen in Print Medien, wie z.B. Probsteier Herold und den Laboer Bürger*innen informativ (ohne Fristsetzung) in Medien, wie z.B. Laboe aktuell oder durch Aushang bekannt gemacht.“

 

Nach weiterer Diskussion zieht Herr Gemeindevertreter Petrowski den CDU-Antrag für den Moment zurück und bittet die Verwaltung zu prüfen, welche Veröffentlichungsmöglichkeiten bestehen, die den besonderen Erfordernissen des Baugesetzbuches rechtlich Genüge tun.

 

Eine Beschlussfassung erfolgt daher nicht.