Beschluss:     Die Gemeindevertretung beschließt, die Hauptsatzung der Gemeinde Ostseebad Laboe wie folgt zu ändern/ergänzen:

§ 2 Einberufung der Gemeindevertretung

2) Die Ladungsfrist für die Gemeindevertretung beträgt mindestens 10 Kalendertage.
Sie kann in Ausnahmefällen unterschritten werden, es sei denn, ein Drittel der
gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter widerspricht.

§ 7 Ständige Ausschüsse

2) Die Ladungsfrist für die Ständigen Ausschüsse beträgt mindestens 10 Kalendertage.

Alle Ausschüsse tagen öffentlich, die Öffentlichkeit ist nach den Maßgaben des § 46 Absatz 8 GO auszuschließen

 


Herr Gemeindevertreter Opp begründet den Antrag der Fraktion Gemeinsam vor Ort.

 

Herr Gemeindevertreter Plagmann weist darauf hin, dass man dann aber die Zeitfenster zwischen den Fachausschüssen und der Gemeindevertretung klug organisieren müsse.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

26

Ja-Stimmen: 22

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 4

Befangen: 0

 

Damit ist der Antrag angenommen.