Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

 

Im Anschluss verpflichtet der Vorsitzende das bürgerliche Mitglied Kordula Eschner gem. § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung S-H per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in Ihre Tätigkeit ein.