Sitzung: 05.10.2023 Gemeindevertretung
Beschluss: Die
Gemeindevertretung beschließt folgende Änderung in § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung:
„Die Gemeindevertretung wählt bis zu
6 Stellvertreterinnen und Stellvertreter pro Ausschuss und Fraktion für deren
Ausschussmitglieder, wobei auch wählbare Bürgerinnen und Bürger gewählt werden
können. Die Stellvertretenden vertreten die Ausschussmitglieder getrennt nach
Fraktionen“.
Nach kurzer Diskussion fasst die Gemeindevertretung folgenden
Stimmberechtigte: |
26 |
||
Ja-Stimmen: 19 |
Nein-Stimmen: 7 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |
Damit ist der Antrag angenommen.