Beschluss:     Die Gemeindevertretung beschließt folgende Änderung in § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung:

 

„Die Gemeindevertretung wählt bis zu 6 Stellvertreterinnen und Stellvertreter pro Ausschuss und Fraktion für deren Ausschussmitglieder, wobei auch wählbare Bürgerinnen und Bürger gewählt werden können. Die Stellvertretenden vertreten die Ausschussmitglieder getrennt nach Fraktionen“.

 


Nach kurzer Diskussion fasst die Gemeindevertretung folgenden


Stimmberechtigte:

26

Ja-Stimmen: 19

Nein-Stimmen: 7

Enthaltungen: 0

Befangen: 0

 

Damit ist der Antrag angenommen.