Beschluss:

1.    Der Ausschussvorsitzende wird beauftragt, eine zusätzliche, nicht öffentliche Sitzung des WA vorzubereiten (Termin, Einladung, Örtlichkeit, Ablauf).

2.    Zu dieser zusätzlichen Sitzung des WA sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Ministerien SH wie Küstenschutz und Wirtschaft, das Ing.-Büro Bendfeldt, die WA-Mitglieder, der Bürgervorsteher und der Bürgermeister einzuladen.

3.    Ergebnisse dieser zusätzlichen Sitzung des WA sind spätestens Anfang 2024 der GV vorzulegen, um einen entsprechenden Zeitplan der Baumaßnahmen und der finanziellen Förderung zu beschließen.

4.    Entsprechende Haushaltsmittel sind zu berücksichtigen bzw. einzustellen.


Herr Bürgermeister Voß verweist in seinem Sachstandsbericht auf die seinerzeit vorgelegten Variantenplanungen des Büros Bendfeldt (BHF) zur Neugestaltung des Promenadenabschnitts zwischen MWSH und U-Boot, die in der Gemeindevertretung zurück in den Ausschuss verwiesen wurden, um dort über wesentliche Punkte neu zu sprechen.

Zwischenzeitlich gab es einen Behördentermin mit Vertretern des LKN (Landesamt für Küstenschutz und Natur) sowie der UNB (Untere Naturschutzbehörde Kreis Plön). Dabei wurde auf den schlechten Zustand der Igeldecke hingewiesen, die maßgeblich für den Küstenschutz ist. Es wurde empfohlen, das Thema Küstensicherungskonzept mit in die Promenadenüberlegungen der Gemeinde einfließen zu lassen.

Aufgrund dessen wurde in der Sommerpause umfangreiche Untersuchungen zur Küstensicherung durch das Büro ITT durchgeführt. Zentrales Ergebnis ist, dass wirksamer Küstenschutz dann gegeben ist, wenn die obere Steinschüttung (Steinmole vor dem U-Boot) entfernt werden würde. Dies würde mittelfristig dazu führen, dass sich zwischen MWSH und U-Boot ein breiterer Strand aufbaut. Weiter hat sich bei der Untersuchung der Igeldecke und dem Übergang zur Promenade herausgestellt, dass unter dem Bereich der Zäune/Gabionen bzw. der Grasnarbe eine Bitumschicht über die Kante vom Strand wahrscheinlich bis zum asphaltierten Promenadengehweg ragt. Sollte sich diese bauliche Anlage als eine Küstenschutzmaßnahme herausstellen, hätte das große Auswirkungen auf die Promenadenplanung. Zum aktuellen Zeitpunkt steht jedoch die fachliche Einschätzung des LKN zur Untersuchung und die damit verbundenen Auflagen noch aus. Die Abstimmung des Papiers mit dem LKN findet als nächster Schritt statt.

Das LKN hat der Gemeinde empfohlen, beide Planungen zur Promenadenumgestaltung sowie zum Küstensicherungskonzept parallel laufen zu lassen. Beide Projekte sind förderfähig – jedoch aus unterschiedlichen Fördermittelquellen. Die Förderquoten für die Promenadenumgestaltung belaufen sich auf ca. 60 % während die Förderung für Küstensicherungsmaßnahmen aktuell mit ca. 80-90 % beziffert wird.

 

Zur weiteren Vorgehensweise schlägt Herr Bürgermeister Voß vor, zunächst alle Punkte, die der Gemeindevertretung wichtig sind, offen mit den Planern (BHF/ITT) und den Behörden (LKN/UNB) zu diskutieren um dann entsprechende Aufträge zu realisieren.

 

Herr Fleischfresser verliest den Verfahrensantrag der WIP zur Machbarkeitsstudie zur Promenadenumgestaltung, der nachträglich zum TOP hochgeladen wird.

 

Der Vorsitzende Herr Aulitzky lässt über den ebenfalls verlesenen Beschlussvorschlag abstimmen:


Stimmberechtigte: 15

 

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0