Der Vorsitzende Herr Aulitzky verpflichtet die bürgerlichen Mitglieder

·         Herrn Eschenlauer,

·         Herrn Wackernagel,

·         Herrn Scharpenberg,

·         Frau Schoone,

·         Herrn Schüler und

·         Frau Krohne

per Handschlag gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in ihre Tätigkeit ein.