Sitzung: 17.08.2023 Gemeindevertretung
Vorlage: LUTTE/BV/078/2023
Beschluss:
Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss weist die Gemeindevertretung den zulässigen Einspruch gegen die im Nachrückverfahren erfolgte Wahl des Listenbewerbers Gerd Grimm (GfL) als unbegründet zurück.
Stimmberechtigte: |
9 |
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Ja-Stimmen: 9 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |