Beschluss:

 

Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dieser der Gemeindevertretung, den zulässigen Einspruch gegen die im Nachrückverfahren erfolgte Wahl des Listenbewerbers Gerd Grimm (GfL) als unbegründet zurückzuweisen.


Stimmberechtigte:

3

Ja-Stimmen: 3

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0