Sitzung: 17.08.2023 Wahlprüfungsausschuss
Vorlage: LUTTE/BV/078/2023
Beschluss:
Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dieser der Gemeindevertretung, den zulässigen Einspruch gegen die im Nachrückverfahren erfolgte Wahl des Listenbewerbers Gerd Grimm (GfL) als unbegründet zurückzuweisen.
Stimmberechtigte: |
3 |
||
Ja-Stimmen: 3 |
Nein-Stimmen: 0 |
Enthaltungen: 0 |
Befangen: 0 |