Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 19:00 Uhr und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

 

Im Anschluss stellt er sich kurz vor und übergibt dann das Wort an den 1. stellv. Bürgermeister.

Dieser verpflichtet den Vorsitzenden gem. § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung S-H per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn damit in seine Tätigkeit ein. 

 

Sodann verpflichtet der Vorsitzende folgende bürgerlichen Mitglieder des Bauausschusses

  • Hans-Joachim Hamann
  • Volkmar Heller
  • Wolfgang Jahn
  • Annette Kleinfeld
  • Wilhelm Kuhn
  • Beke Schöneich-Beier
  • Bernd Wackernagel

gem. § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung S-H per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie damit in Ihre Tätigkeit ein.