Unter Hinweis auf die bisherigen Verhandlungen über die Fremdenverkehrsabgabe im Haupt- und Finanzausschuss im August und die jetzt in die Vorlage eingearbeiteten Vorschläge der CDU-Fraktion schlägt der Bürgermeister vor, die beiden Einzelpunkte dieses Tagesordnungspunktes zu trennen und erst über die Fremdenverkehrsabgabe und dann anschließend über die Kurabgabe zu verhandeln.

 

Dieser Vorschlag findet allgemein Zustimmung.

 

Anschließend führt der Bürgermeister aus, dass durch die Fremdenverkehrsabgabe die Kosten für Werbung und Marketing in Höhe von max. 70 % gedeckt werden können. Bisher lag dieser Deckungsgrad bei 55 %. Ausdrücklich nicht gewollt ist eine Bezahlung der „nicht durch die Einnahmen aus der Kurabgabe gedeckten Kosten“. Herr Zurstraßen erinnert, dass nach dem Willen des Gesetzgebers derjenige zu zahlen hat, der Vorteile aus dem Tourismus haben könnte.

 

Satzungsgemäß sind zur heutigen Sitzung Vertreter des örtlichen Fremdenverkehrs- und Gewerbevereins sowie der örtlichen Gastronomie eingeladen. Dieser Einladung sind Herr Lindau und Herr Schneider vom Gewerbeverein gefolgt, die jetzt vom Ausschussvorsitzenden um ihre Stellungnahme gebeten werden.

 

Herr Lindau führt aus, dass es recht schwierig war, die Vorlage richtig zu deuten. Er habe Gespräche mit der Verwaltung geführt und Herr Gerlach habe ausführliche Erläuterungen beigesteuert. Anschließend habe es Gespräche mit dem Vorstand des Vereins gegeben, die darin münden, dass man doch eher für den niedrigeren Deckungssatz von 55 % plädiere.

 

Auch Herr Manstein berichtet, dass die SPD-Fraktion für die Beibehaltung von 55 % votiere.

 

Herr Meckel berichtet, dass auch die EIS sich intensiv mit verschiedenen Modellen befasst habe. Die Schwierigkeit sehe man hier nicht in einer Erhöhung, sondern eher in der Systemänderung. Die EIS sähe gern eine Erhöhung des Satzes auf 60 , könne aber auch der Beibehaltung von 55 % zustimmen.

 

Frau Petersen erläutert jetzt den Standpunkt der CDU-Fraktion. Man wolle eher die jeweiligen Vorteilssätze verändern, nicht den Deckungsgrad.

 

Aufgrund dieser verschiedenen Beiträge resümiert der Bürgermeister, dass die Fremdenverkehrsabgabe beim Deckungssatz 55 % verbleiben soll unter Berücksichtigung der von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Vorteilssätze.

 

Dieser Vorschlag wird zur Abstimmung gestellt.

 

Der Beschluss ergeht einstimmig.

 

Zum Thema „Kurabgabe“ erinnert der Bürgermeister an die verschiedenen Überlegungen. So hatte die CDU vorgeschlagen, den Freistrand gänzlich abzuschaffen. Die SPD hatte für eine Ausweitung der kurabgabepflichtigen Zeiträume plädiert bei gleichzeitiger Ausweitung des kurabgabepflichtigen Strandes. Die EIS hatte eine moderate Anhebung der Kurabgabesätze vorgeschlagen.

 

Vorsorglich hatte die Verwaltung ermittelt, dass lt. § 34 Landesnaturschutzgesetz ein Freistrand in „angemessener Größe“ Pflicht ist, in der Kommentierung zum Gesetz findet sich die Aussage, dass es möglichst rd. 20 % des Strandes einer Gemeinde sein sollten. Derzeit beläuft sich die Länge des Freistrandes auf 1.390 m, von dem man folglich nicht allzu viel wegnehmen könne. Die Folge einer Verkürzung sei allerdings eher eine Verdichtung der Nutzung und keine Einnahmesteigerung.

 

Herr Stoltenberg regt an, den Freistrand an die weniger attraktiven Ende des Strandes zu verlegen, also an die Grenze zu Stakendorf und zu Wisch.

 

Hierzu herrscht allerdings Einvernehmen, dass der wirtschaftliche Erfolg hierdurch nicht steigen würde, vielmehr würden neue Probleme entstehen.

 

Herr Meckel ist der Auffassung, dass nicht die Rücknahme von Vorteilen, sondern eher eine Bündelung mehrerer einzelner Maßnahmen Erfolg versprächen. So schlägt er eine Erhöhung er Kurabgabe um ca. 10 %, eine Erhöhung der Strandkorbmieten sowie eventuell eine Verlängerung der Hauptsaison vor. Gleichzeitig allerdings müssten auch Einsparungen bzw. ein anderes Wirtschaften mit dem Vorhandenen durchgeführt werden.

 

Herr Manstein stimmt der Idee eines ganzen Maßnahmenpaketes zu.

 

Auch Herr Lindau kann sich, nach ausdrücklicher Worterteilung durch den Ausschussvorsitzenden, ein Gesamtpaket als sinnvoll vorstellen. Dabei scheinen auch ihm eine Anhebung der Kurabgabe, eventuell sogar auf 2,50 EUR, sowie eine Verlängerung der Hauptsaison sinnvoll zu sein. Eine Einschränkung des Freistrandes empfindet er als unglücklich.

 

In diesem Zusammenhang erläutert der Bürgermeister die Strandkorbtarife in Schönberg im Vergleich zu den Strandnachbarn Stein, Laboe und auch Hohwacht. Er habe fast den Eindruck, man sei ein „Billig-Land“.

 

Frau Petersen hinterfragt die Anzahl der maximal zu zahlenden Nächte bei der Kurabgabe und weiterhin eine eventuelle Auswirkung der angedachten Kurabgabeänderungen auf die Tagesstrandabgabe.

 

Herr Zurstraßen beantwortet dies, dass in Schönberg Kurabgabe für maximal 20 Übernachtungen zu entrichten sei. Eine Änderung der Tagesstrandabgaben sieht er nicht als notwendig an, zumal in dieser Abgabe auch keine weiteren Vergünstigungen enthalten seien, wie z. B. das Busfahren bei der Kurabgabe.

 

Herr Manstein fragt, wie denn eine Erhöhung der Kurabgabe von den Gästen angesehen würde. Auch hinterfragt er die Vielzahl der Strandkorbtarife.

 

Es herrscht Einvernehmen darüber, dass eine Kurabgabenerhöhung durchaus durchführbar sein würde.

 

Von daher formuliert der Bürgermeister einen Beschlussvorschlag, über den nicht heute, sondern in der nächsten Gemeindevertretersitzung abgestimmt werden soll:

 

Die Kurabgabe wird um 10 % erhöht auf dann 2,20 EUR in der Hauptsaison und entsprechend 1,10 EUR in der Vor- und Nachsaison. Die Tagesstrandabgabe verbleibt auf dem bisherigen Satz 2,00/1,00 EUR. Die Hauptkurzeit wird um jeweils 14 Tage nach vorne und nach hinten ausgeweitet, beginnt also bereits am 1. Mai eines jeden Jahres und endet am 30. September. Die Strandkorbtarife werden angehoben auf 6,50 EUR pro Tag bzw. 200,00 EUR für den Sommerkorb. Es wird zukünftig neben diesen genannten Tarifen noch einen Mittagskorb und einen Wochenkorb geben, deren Preisniveau durch die Verwaltung nach entsprechender Berechnung gerundet und vorgeschlagen wird.

 

Trotz eines Einwandes von Frau Buchenau, dass diese Vorgehensweise doch eine sehr kurzfristige Vorgehensweise bis zur nächsten Saison sei, wird diesem Vorschlag des Bürgermeisters einstimmig zugestimmt.