Beschluss:    Die Gemeindevertretung wählt Herrn Jan Plagmann zum 2. stellv. Bürgervorsteher.


Für die Wahl der 2. stellvertretenden Bürgervorsteherin / des 1. stellvertretenden Bürgervorstehers wird von der LWG-Fraktion Herr Gemeindevertreter Plagmann vorgeschlagen. Ein weiterer Vorschlag liegt nicht vor.

 

Da geheime Wahl nicht beantragt ist, erfolgt die Abstimmung offen durch Handzeichen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden


Stimmberechtigte:

28

Ja-Stimmen: 27

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

Der Bürgervorsteher stellt fest, dass damit Herr Jan Plagmann zum 2. stellv. Bürgervorsteher gewählt worden ist. Er verpflichtet ihn gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn damit in seine Tätigkeit ein.