Sitzung: 28.06.2023 Gemeindevertretung
Beschluss: Die
Gemeindevertretung wählt Herrn Sven Müller zum Bürgervorsteher.
Das
gebundene Vorschlagsrecht ist beantragt.
Die WIP-Fraktion
schlägt Herrn Sven Müller für das Amt des Bürgervorstehers vor.
Herr
Müller stellt sich kurz vor.
Herr
Gemeindevertreter Erdmann weist
darauf hin, dass die Wahl offen erfolgen kann, wenn nicht ein Mitglied der
Gemeindevertretung geheime Wahl beantragt.
Herr
Gemeindevertreter Petrowski beantragt geheime Wahl. Daher erfolgt die
Abstimmung geheim mittels Stimmzettel.
Die
Gemeindevertretung fasst folgenden
Beschluss: Die
Gemeindevertretung wählt Herrn Sven Müller zum Bürgervorsteher.
Stimmberechtigte: |
28 |
||
Ja-Stimmen: 13 |
Nein-Stimmen: 14 |
Enthaltungen: 1 |
Befangen: 0 |
Herr
Gemeindevertreter Erdmann stellt fest, dass damit Herr Müller nicht gewählt
worden ist. Das Vorschlagsrecht verbleibt bei der WIP-Fraktion.
Es
erfolgt ein 2. Wahlgang.
Die WIP-Fraktion
schlägt Herrn Sven Müller für das Amt des Bürgervorstehers vor.
Da
geheime Wahl beantragt ist, erfolgt die Abstimmung geheim mittels Stimmzettel.
Die
Gemeindevertretung fasst folgenden
Beschluss: Die
Gemeindevertretung wählt Herrn Sven Müller zum Bürgervorsteher.
Stimmberechtigte: |
28 |
||
Ja-Stimmen: 13 |
Nein-Stimmen: 13 |
Enthaltungen: 2 |
Befangen: 0 |
Herr
Gemeindevertreter Erdmann stellt fest, dass damit Herr Müller nicht gewählt
worden ist. Das Vorschlagsrecht verbleibt bei der WIP-Fraktion.
Herr
Gemeindevertreter Krause beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Die Sitzung wird
für 10 Minuten unterbrochen.
Die
Sitzung wird mit einem 3. Wahlgang fortgesetzt.
Die WIP-Fraktion
schlägt Herrn Sven Müller für das Amt des Bürgervorstehers vor.
Vor
Eintritt in die Abstimmung erläutert Herr Müller noch einmal Eckpunkte zu
seiner Person und seinen Zielen für die Gremienarbeit. Er beantwortet Fragen.
Herr
Gemeindevertreter Erdmann eröffnet die Abstimmung.
Da
geheime Wahl beantragt ist, erfolgt die Abstimmung geheim mittels Stimmzettel.
Die
Gemeindevertretung fasst folgenden
Stimmberechtigte: |
28 |
||
Ja-Stimmen: 15 |
Nein-Stimmen: 12 |
Enthaltungen: 1 |
Befangen: 0 |
Herr Gemeindevertreter Erdmann stellt fest,
dass damit Herr Müller zum Bürgervorsteher gewählt worden ist. Er verpflichtet im Anschluss daran Herrn Müller
gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften
Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn damit in seine Tätigkeit ein.
Herr Bürgervorsteher Müller übernimmt die Sitzungsleitung. Er hält eine kurze Einführungsrede und wünscht sich eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.