Beschluss:    Die Gemeindevertretung wählt Herrn Sven Müller zum Bürgervorsteher.


Das gebundene Vorschlagsrecht ist beantragt.

 

Die WIP-Fraktion schlägt Herrn Sven Müller für das Amt des Bürgervorstehers vor.

 

Herr Müller stellt sich kurz vor.

 

Herr Gemeindevertreter Erdmann weist darauf hin, dass die Wahl offen erfolgen kann, wenn nicht ein Mitglied der Gemeindevertretung geheime Wahl beantragt.

 

Herr Gemeindevertreter Petrowski beantragt geheime Wahl. Daher erfolgt die Abstimmung geheim mittels Stimmzettel.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss:    Die Gemeindevertretung wählt Herrn Sven Müller zum Bürgervorsteher.

 

Stimmberechtigte:

28

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 14

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

Herr Gemeindevertreter Erdmann stellt fest, dass damit Herr Müller nicht gewählt worden ist. Das Vorschlagsrecht verbleibt bei der WIP-Fraktion.

 

Es erfolgt ein 2. Wahlgang. 

 

Die WIP-Fraktion schlägt Herrn Sven Müller für das Amt des Bürgervorstehers vor.

 

Da geheime Wahl beantragt ist, erfolgt die Abstimmung geheim mittels Stimmzettel.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

Beschluss:    Die Gemeindevertretung wählt Herrn Sven Müller zum Bürgervorsteher.

 

Stimmberechtigte:

28

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 13

Enthaltungen: 2

Befangen: 0

 

Herr Gemeindevertreter Erdmann stellt fest, dass damit Herr Müller nicht gewählt worden ist. Das Vorschlagsrecht verbleibt bei der WIP-Fraktion.

 

Herr Gemeindevertreter Krause beantragt eine Sitzungsunterbrechung. Die Sitzung wird für 10 Minuten unterbrochen.

 

Die Sitzung wird mit einem 3. Wahlgang fortgesetzt. 

 

Die WIP-Fraktion schlägt Herrn Sven Müller für das Amt des Bürgervorstehers vor.

 

Vor Eintritt in die Abstimmung erläutert Herr Müller noch einmal Eckpunkte zu seiner Person und seinen Zielen für die Gremienarbeit. Er beantwortet Fragen.

 

Herr Gemeindevertreter Erdmann eröffnet die Abstimmung.

 

Da geheime Wahl beantragt ist, erfolgt die Abstimmung geheim mittels Stimmzettel.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden

 

 


Stimmberechtigte:

28

Ja-Stimmen: 15

Nein-Stimmen: 12

Enthaltungen: 1

Befangen: 0

 

Herr Gemeindevertreter Erdmann stellt fest, dass damit Herr Müller zum Bürgervorsteher gewählt worden ist. Er verpflichtet im Anschluss daran Herrn Müller gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung per Handschlag zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn damit in seine Tätigkeit ein.

 

Herr Bürgervorsteher Müller übernimmt die Sitzungsleitung. Er hält eine kurze Einführungsrede und wünscht sich eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.