Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2010 in der vorgelegten Fassung.

 

 

 


Nach einleitenden Worten übergibt Bgm. Dehnk das Wort an den Kämmerer, Herrn Hirsch, der den vorliegenden Nachtragshaushalt inhaltlich erläutert.

 

Erstmals in der Geschichte der Gemeinde Fahren ist es nicht gelungen, einen Haushaltsausgleich zu realisieren. Der Verwaltungshaushalt weist einen Sollfehlbetrag von 26.600 € aus.

Ursächlich hierfür sind in erster Linie die enormen Kosten des Winterdienstes, den der sehr harte Winter 2009/2010 verursacht hat. Die tatsächlichen Kosten betragen 18.800 €. Mit dem Nachtragshaushalt 2010 muss hiervon ein Betrag von 16.800 € nachfinanziert werden. Um die Dimension dieses Betrages zu veranschaulichen, das gesamte Grundsteuer B-Aufkommen der Gemeinde Fahren beträgt 15.000 €.

 

Die unabweisbaren Erneuerungen der Schwarzdecken in der Gemeinde muss die Gemeinde mit einem Eigenanteil von 3.400 € mittragen. Hinzu kommen Mindereinnahmen aus den Schlüsselzuweisungen von 5.100 €, da sich die Einwohnerzahl per Stichtag 31.03.09 im Vergleich zum Vorjahr um 8 reduziert hat.

 

All diese Faktoren kann die Gemeinde nicht aus eigener Kraft kompensieren, da es ohnehin kaum Einsparpotential gibt. Insofern scheint es ratsam zu sein, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen mit dem nächsten Haushaltsjahr zu schaffen.

 

Im Rahmen der Selbstüberwachungsverordnung ( SüVo ) sind Schäden der Klasse 4 und 5 im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung festgestellt worden. Diese Schäden erfordern einen dringenden Handlungsbedarf und werden in etwa mit 43.000 € beziffert. Dieser Betrag ist mit dem Nachtragshaushalt eingestellt worden. Für Reparaturarbeiten stehen im laufenden „Schmutzwasserhaushalt“ jetzt 16.000 € zur Verfügung. Hierfür wurde die bestehende Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 6.000 € vollständig aufgelöst. Für weitere Investitionsmaßnahmen sind im Vermögenshaushalt 27.100 € eingestellt worden, die vollständig aus der vorhandenen Abschreibungsrücklage finanziert werden können.

 

Im Rahmen einer Eilentscheidung musste ein Teilstück einer Regenwasserleitung erneuert werden, was Kosten in Höhe von rund 12.500 € verursacht hat. Diese Aufwendungen werden mit dem Nachtragshaushalt mit einem Betrag von 9.300 € aus der allgemeinen Rücklage finanziert. Den Restbetrag von 3.200 € stellt die Abschreibungsrücklage als inneres und somit zinsloses Darlehen zur Verfügung.

Damit sind alle bislang bestehenden Rücklagen vollständig aufgebraucht.

 

Bgm. Dehnk bedankt sich für die Ausführungen des Kämmerers, auch wenn die Zahlen alles andere als gut sind. Sie spiegeln aber den Ist-Zustand wieder. Der bereits eingeschlagene Weg der Haushaltskonsolidierung muss nachhaltig verfolgt werden. Spätestens zum kommenden Haushaltsjahr muss beraten werden, welche Möglichkeiten der Situationsverbesserung noch umsetzbar sind.


Stimmberechtigte:

7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Befangen: 0