Bürgermeister Lamp erläutert kurz die Notwendigkeit und die bisherige Entwicklung zur Einführung der Fremdenverkehrsabgabe. Amtsdirektor Körber ergänzt die Ausführungen von Bürgermeister Lamp und erklärt, dass zunächst festzustellen ist, dass die Einführung der Fremdenverkehrsabgabe für die Gemeinde Stein aus rein finanziellen Erwägungen heraus lohnenswert ist. Es stehen bisher rund 110 abgabepflichtige Betriebe fest. Bisher haben etwa  90 % ihre Angaben zur Ermittlung der satzungsrechtlichen Grundlagen gemacht. Der umlagefähige Aufwand beläuft sich auf ca. 107.000,-- €, wobei neben den Werbe- und Personalkosten die Erwirtschaftung der Abschreibung den größten Aufwand ausmacht. Hier geht es insbesondere um die touristischen Einrichtungen, wie z.B. die Mole, die Parkplätze, den Festplatz, den Weg der Steine u.s.w.. Die Einnahmen der Parkplätze werden vom umlagefähigen Aufwand abgezogen. Die Kalkulation zur Satzung ist noch nicht vollständig abgeschlossen, so dass zur Zeit noch nicht gesagt werden kann, wie hoch die Abgabe pro Bett sein wird. 

 

Auf Anfrage von Gemeindevertreter Wollesen erklärt Amtsdirektor Körber, dass die Ermittlung der Vermieter u.a. aus den Gewerbedateien und dem Gastgeberverzeichnis erfolgen. Dabei kann ein gewisser Unsicherheitsfaktor jedoch nicht zu 100 % ausgeschlossen werden.

 

Gemeindevertreter Wendt regt an, die nächste Steuerschätzung noch bei der Ermittlung der Fremdenverkehrsabgabe zu berücksichtigen.