Beschluss:

Der Bauausschuss fasst folgenden Beschluss:

1.    Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 46 ist in ein gesamtgebietliches Rahmenkonzept unter Würdigung der Daseinsvorsorgeaufgabe der Gemeinde Laboe zu erarbeiten. Die Interessen der angrenzenden Ortslage sind zu würdigen. Auf der Teilfläche Flur 1, Flurstück 42/15 soll verbindlich preisgünstiger, klimagerechter, bedarfsgerechter und demografiegerechter Mietwohnungsbau und gebietsbezogene Infrastruktur errichtet werden. Die anderen Teilflächen sollen ergänzenden Nutzungen bzw. auch übergebietlicher Infrastruktur dienen, gemäß des aufzustellenden Rahmenkonzeptes und städtebaulicher Vereinbarungen zur Absicherung des Entwicklungsziels.

2.    Der Beschluss vom 23.8.2022 zur Vergabe der städtebaulichen sowie der naturschutzfachlichen Leistungen wird aufgehoben.

3.    Die Vergabe eines oder mehrerer Planungsaufträge für Rahmen-, Bauleit-, Landschafts- und Fachplanungen erfolgt gemäß des noch abzustimmenden weiteren Vorgehens zur planerischen Gebietsentwicklung. Dabei soll die Möglichkeit einer Mehrfachbeauftragung oder eines Wettbewerbs geprüft werden.

4.    Gem. § 8 (2) BauGB erforderlich werdende Änderungen des Flächennutzungsplans werden beschlossen, wenn deren Zielsetzung aus dem Rahmenkonzept ableitbar ist.

 


Der Bürgermeister erläutert die Sitzungsvorlage. Er weist darauf hin, dass eine rechtliche Beratung erfolgt ist, aufgrund derer die Gemeinde nun die städtebaulichen Ziele straffen und konkretisieren solle. Es ist ein gesamtgebietliches Rahmenkonzept zu erstellen.

 

Herr Kuhn merkt zur Sitzungsvorlage Folgendes an:

- Das im Beschlussvorschlag genannte Datum ist auf den 23.08.2022 zu korrigieren.

- Im dritten Block ist der zweite Absatz teilweise nicht verständlich.

- Ist die Sitzungsvorlage mit einem Rechtsanwalt abgestimmt?

- Im Beschluss sollte zu Nr. 1 auch „bedarfs- und klimagerecht“ aufgenommen werden.

- Wie ist „übergebietlich“ zu definieren?

 

Der Bürgermeister stellt klar, dass „übergebietlich“ auch die Betrachtung der Flächen außerhalb des Geltungsbereichs (aber innerhalb der Gemeindegrenzen) einfließt.

Auf die Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit der eben vorgeschlagenen erweiterten Beschlussfassung eingehend sieht der Bürgermeister keine Probleme. Die Sitzungsvorlage wurde mit Sachverständigen abgestimmt.


Stimmberechtigte:

   10

Ja-Stimmen:    10

Nein-Stimmen:    0

Enthaltungen:   0

Befangen: 0