Sitzung: 02.06.2023 Einwohnerversammlung
Herr Köhnke und Herr
Özdemir vom Büro B2K stellen anhand einer Präsentation die Planungen für den
Verlauf des Ostseeküstenradwanderweges durch Laboe dar. Die Präsentation ist
Anlage zur Niederschrift. Für den Bereich zwischen Schwimmhalle und
Naturerlebnisraum werden zwei Varianten präsentiert. In Variante 1 wird ein
Fahrradweg auf der seeseitigen Seite der Strandstraße auf dem vorhandenen
Grünstreifen geplant. Um eine ausreichende Breite zu erhalten, müssten hierfür
jedoch die dort stehenden Bäume gefällt werden.
In der Variante 2
wird der Straßenabschnitt komplett als Fahrradstraße eingerichtet. Bauliche
Veränderungen sind hierfür nicht erforderlich. In einer später durchgeführten
Abstimmung über das Meinungsbild in der Einwohnerversammlung wird diese Variante
einstimmig befürwortet.
In der Diskussion,
die sich an die Präsentation anschließt, werden insbesondere folgende Punkte
aufgeworfen.
Die geplanten
Zebrastreifen als Querungshilfe zwischen Schwimmhalle und Naturerlebnisraum
sind im Detail noch nicht ausgereift. Hier müssen andere Alternativen geprüft
werden, da Gefährdungen für die Fußgänger*innen nicht ausgeschlossen werden
können.
Grundsätzlich
werden vereinzelt Zweifel daran geäußert, den Ostseeküstenradwanderweg durch
das Munitionsdepot zu führen, da dieser Weg häufig aus militärischen Gründen
gesperrt wird. Auch sei eine Route für Fahrradfahrer*innen über die Parkstraße,
den Kurpark und den Promenadenweg zu überlegen. Diese Überlegungen werden zur
Kenntnis genommen.
Einen breiten Raum
in der Diskussion nimmt die Wegeführung im Bereich des Naturerlebnisraumes ein.
Hier werden Argumente für den Bau eines kombinierten Rad- und Fußweges durch den
NER wie auch für eine Verlegung der Fahrradstraße auf den darüber liegenden Weg
diskutiert. Es werden insbesondere zwei Konflikte der jeweiligen Trassen
mitgeteilt. Gegen eine Durchfahrt durch den NER mit Fahrrädern bestehen
aufgrund des Zwecks des Gebietes Bedenken. Naturerlebnisräume sollen so
gestaltet werden, dass der Natur der Vorrang eingeräumt wird. Radwege des
Ostseeküstenradwanderweges sollen in der Regel befestigt werden, um die
Befahrbarkeit und Benutzung stets sicherzustellen. Diese Bedarfe stehen in
Konflikt zueinander. Weiter wird ausgeführt, dass bei der Ausfahrt Richtung
Stein eine Rampe mit einem Neigungswinkel von 6% erforderlich werden könnte,
die als Hochwasser-geschütztes Bauwerk im NER zu baulichen Maßnahmen führen
würde, die einen Eingriff in das Gebiet darstellen.
Bezüglich des
jetzigen Fußweges durch den NER besteht ein Konflikt im Bereich des
Koffie-Huses. Hier besteht eine nicht ungefährliche Verkehrssituation, da der
Fußweg eine schmale Größe ausweist. Das Befahren mit Fahrrädern an diesem
Engpass kann nicht zugelassen werden. Auf Nachfrage wird erklärt, bauliche
Maßnahmen an der Kreisstraße 30 würden eine Planung von mehreren Jahren nach
sich ziehen. Das Programm des Bundes zur Stärkung des Radverkehrs im Bereich
des Ostseeküstenradwanderweges kann diese Planungszeiten und Maßnahmen nicht
berücksichtigen.
Sofern ein
Förderantrag zu diesem Programm gestellt würde, müsste dieser Bereich als Zone deklariert werden, in der man das Fahrrad schieben
müsste. Zur oberen Trasse wird weiter berichtet, dass die derzeitigen Breiten
bei etwa 2 m liegen. Sofern zukünftig sowohl Fußgänger*innen und
Radfahrer*innen diesen Weg gemeinsam nutzen sollen, ist eine durchgängige
Wegbreite von 3,5 m erforderlich. Dies führt in diesem Bereich zu nicht geringen
Investitionen, die über das Förderprogramm realisiert werden sollten. Ebenso könnte
der Bau einer Abstellanlage an der oberen Trasse dem Projekt zugeordnet werden.
In einer Abstimmung über das Meinungsbild innerhalb der Einwohnerversammlung
votieren 12 für die obere Trassenführung. Für die Trassenführung unten durch
den NER votieren 5 Personen.
Die vorgestellte
Planung für den Kreuzungsbereich Steinkampberg/Hafenstraße wird kritisch
hinterfragt. Es werden Fragen an den Planer gestellt, die sich auf den
Busverkehr und die Übersichtlichkeit im Kreuzungsbereich beziehen.
Herr Massau von
RAD.SH kann die Nachfrage nachvollziehen. Allerdings stellt er heraus, dass
Fahrbahnmarkierungen die Erkennbarkeit auf der Straße grundsätzlich fördern.
Farbige Markierungen tragen dazu bei, dass die Bereiche für Radfahrer*innen und
für Fußgänger*innen klarer zu erkennen sind. Es besteht Übereinstimmung in der
Versammlung, dass dieser Bereich noch einmal genauer überprüft werden möge.
Auch wird das Thema
einer ergänzenden Einbahnstraßenregelung in der Strandstraße kurz angesprochen.
Dieses kann in der Strandstraße erwogen werden, die Vor- und Nachteile könnten
über das zu beauftragende Verkehrskonzept ausgearbeitet werden.
Weiter wird die
verkehrsberuhigte Zone im Bereich der Reventloustraße diskutiert. Einige
Einwohner*innen sehen Gefahrenpotenzial in der aktuellen Gemengelage zwischen
allen möglichen Verkehrsteilnehmer*innen. Es wird darauf hingewiesen, dass in
diesem Bereich keine Unfälle zu verzeichnen sind. Herr Massau hat Verständnis
für die geäußerten Bedenken, deklariert diesen Bereich aber auch als Open
Space. Bei dieser Art von Verkehrseinrichtungen ganz ohne Verkehrsschilder wird
ein Gefühl der Unsicherheit verbreitet, welches häufig zu mehr Vorsicht unter
den Verkehrsteilnehmer*innen führt.
Des Weiteren wird
nach dem Planungsstand der Wegeverbindung zwischen Laboe und Heikendorf
oberhalb des Bundeswehrgeländes gefragt. Bürgermeister Voß gibt zur Auskunft,
dass einige Trassen durchgeprüft sind. Auf dem Laboer Gemeindegebiet müssen
jedoch noch Vereinbarungen mit Grundstückseigentümer*innen getroffen werden,
welche sich schwierig gestalten.
Ein Bürger kritisiert
den Verlauf eines solchen Weges oberhalb des Munitionsdepots. Aus seiner Sicht
sollte man eine Wegeverbindung an der Kreisstraße entlang Richtung Brodersdorf
schaffen, um Eingriffe in die Natur möglichst gering zu halten.
Schließlich wird
die Nutzung des Brodersdorfer Weges für den Radverkehr diskutiert. Ortsauswärts
würden - so von mehreren Teilnehmer*innen genannt – Radfahrer*innen die
Straße als Fahrweg benutzen. Herr Massau schätzt diese Nutzung als
rechtskonform ein, da es innerörtlich keine Verpflichtung gäbe, Radwege zu
nutzen.
Nach Abschluss dieser Diskussion wird der Tagesordnungspunkt geschlossen.