Sitzung: 21.09.2022 Gemeindevertretung
Vorlage: LABOE/BV/593/2022
Beschluss:
Auf Empfehlung des
Finanz- und Wirtschaftsausschuss beschließt die Gemeindevertretung, die noch
genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2021 mit einem
Gesamtbetrag von 336.456,90 € zu genehmigen.
GV Plagmann fragt,
ob die Kosten für die Durchführung der Landtagswahl nicht im Amtshaushalt
auftauchen müssten und damit aus dem Gemeindehaushalt nicht auftauchen dürften.
Im Haushaltsjahr 2021 sind – unter Berücksichtigung der
Bewirtschaftungsgrundsätze nach den §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung und der
bestehenden Deckungskreise bzw. Deckungsvermerke – überplanmäßige Ausgaben
gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) geleistet worden. Eine Auflistung der
überplanmäßigen Ausgaben liegt der Gemeindevertretung vor.
Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung
ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für
deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 5.500,00 €
festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den
betreffenden Fällen als erteilt.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen bedürfen danach noch die durch Fettdruck hervorgehobenen Beträge die Genehmigung durch die Gemeindevertretung. Die Gesamtsumme dieser Überschreitungsfälle beläuft sich auf 336.456,90 €. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet (siehe auch Vermerke in Spalte „Deckung“ in der Aufstellung).
Stimmberechtigte: |
14 |
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Ja-Stimmen: 12 |
Nein-Stimmen: |
Enthaltungen: 2 |
Befangen: 0 |